Düsseldorfer Tabelle – Stand 1.1.2017
Unverzichtbares Hilfsmittel bei der Unterhaltsberechnung: Aktualisierung unter Berücksichtigung der Anpassungen des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder. (aus: ZAP 2/2017)
Unverzichtbares Hilfsmittel bei der Unterhaltsberechnung: Aktualisierung unter Berücksichtigung der Anpassungen des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder. (aus: ZAP 2/2017)
Lesenswerte Aufbereitung: Grundlagenbeitrag zu den Grundsätzen der Gerichtbestimmung bei Anknüpfung an vertragliche Beziehungen bzw. an eine unerlaubte Handlung. (aus: ZAP 2/2017)
Wissenswertes mit hohem praktischen Beratungswert: Erläuterungen zur Neuregelung der Betriebsvermögensbegünstigung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. (aus: ZAP 2/2017)
Das Neueste im Überblick: Zum 1. Januar sind wieder zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vor allem die Bereiche Arbeit und Soziales, Gesundheit und Familie sowie den Steuer- und Mehr
Änderung der vom Einkommen der Partei abzusetzenden Beträge: Mit der Bekanntmachung vom 12.12.2016 (BGBl I, S. 2869) hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die neuen Beträge nach § Mehr
Verpflichtung für alle Rechtsanwälte: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass seit dem 1.1.2017 der neue § 49c BRAO in Kraft ist. Danach sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nunmehr verpflichtet, Schutzschriften Mehr
Unwirksame Regelung in AGB: Bestimmungen in AGB eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos Kosten i.H.v. 6,90 € pro Rechnungsabschluss zum Ende eines Kalenderquartals anfallen, soweit die angefallenen Mehr
Konkretisierung der Vorgaben für nationale Regelungen: Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten Mehr
Wichtig für jeden Syndikusrechtsanwalt: Eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt setzt u.a. voraus, dass der Bewerber eine fachlich unabhängige Tätigkeit i.S.v. § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt. (aus: ZAP 2/2017)
So wird Sozialrecht zum Favoriten: Sozialrecht ist unübersichtlich, kompliziert und wenig lukrativ? Mithilfe dieses Grundlagenbeitrags ändern Sie u.U. Ihre Meinung. Insbesondere die zahlreichen Wechselbeziehungen – z.B. zum Arbeits- und Familienrecht Mehr