Geißinger, Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Rechte und Pflichten nach § 164 SGB IX: Dieser Beitrag stellt in verständlicher und in komprimierter Form alles Wichtige für den Anwalt im Fachgebiet Arbeitsrecht/Sozialrecht vor. Sowohl der anwaltliche Berufsanfänger als auch der Experte erhalten damit eine Einführung in die Kernziele dieser für die gestärkten Teilhaberechte behinderter Menschen an der Arbeitswelt hochrelevanten Norm (§ 164 SGB IX). Die Beschäftigungsförderung, das Benachteiligungsverbot des Arbeitsgebers, der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers – all dies wird aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und mit Formulierungsvorschlägen sowie Beratertipps praxisnah vermittelt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerperspektive, Betriebsrats– und Schwerbehindertenvertretungssicht).

Sartorius/Gundel, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht – 1. Halbjahr 2019

Rechtsprechungs-Update – diese Entscheidungen sollten Sie kennen: Alles Wichtige rund um das Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht (Aufhebungsvertrag, Ausschlussfristenklausel, Diskriminierung wegen Schwerbehinderung, Neues zum Urlaubsrecht), Kündigungsschutzrecht (Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter, Massenentlassungen), Befristungsrecht (Vorbeschäftigungsverbot, Altersgrenze)

BAG: Eingruppierung eines Arbeitnehmers

Prognose bei mehreren Tätigkeiten: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie eine Eingruppierung zu erfolgen hat, wenn ein Beschäftigter dauerhaft mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausübt. Worauf ist dabei abzustellen? Was folgt daraus, wenn der Beschäftigte zunächst in dem Teilbereich der übertragenen Aufgaben nicht eingesetzt wird?

Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2019 – Teil 2)

Arbeitsgerichtliches Verfahren: Der Beitrag befasst sich mit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren bei überlanger Verfahrensdauer und der Begrifflichkeit der Kostenerstattung. Neben den Grundsätzen der Kostenerstattung erhält der Leser auch praxisrelevante Tipps zu Besonderheiten im Entschädigungsverfahren (z.B. Gebührentipps).

Holthausen, Fehlerquellen, Strategie und Taktik im Kündigungsschutzprozess

Wertvolle Arbeitshilfe im Kündigungsschutzprozess: Eine gute Taktik und das Erkennen und Vermeiden von typischen Fehlern zeigt dieser höchst praxisrelevante Beitrag auf. Der Autor befasst sich mit den im Kündigungsschutzprozess relevanten wesentlichen Fehlerquellen (mit Blick auf die Klagefrist, Klageanträge, Vertretungsberechtigung u.a.), der Darstellung der wichtigsten Formerfordernisse des Kündigungsschreibens sowie die Aufschlüsselung der zwingenden Fristen mit vielen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung.

BAG: Geltung einer Versorgungsordnung

Transformierte Normen bei Betriebsübergang: Zur Frage, ob Regelungen einer Betriebsvereinbarung infolge Betriebsübergangs auch für die übernommenen Arbeitsverhältnisse gelten, hat nun das Bundearbeitsgericht (BAG) entschieden: Die Ablösung gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB erfordert (auch), dass die übernommenen Arbeitnehmer in den Geltungsbereich der beim Erwerber bestehenden Betriebsvereinbarung fallen.

Gundel/Sartorius, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht

Update zum Sozialrecht – diese Entscheidungen sollten Sie kennen: Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entscheidungen des 2. Halbjahrs 2018 der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er enthält wertvolle Praxishinweise und hilfreiche Erläuterungen sowohl zu den Entscheidungen als auch zu gesetzlichen Neuregelungen. Für das arbeitsrechtliche Mandat erhalten Sie damit eine wertvolle Arbeitshilfe auf höchstem Niveau.

EuGH: Verpflichtung zur Einrichtung einer Arbeitszeiterfassung

Auswirkungen der EU Arbeitszeitrichtlinie: Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. Der EuGH hält dies für eine unabdingbare Regelung zugunsten der Arbeitnehmer, die sonst nicht in der Lage seien, ihre Rechte durchzusetzen. Die Mitgliedstaaten werden auch die weit verbreitete sog. Vertrauensarbeitszeit bei der Schaffung gesetzlicher Grundlagen zukünftig miteinbeziehen müssen.

Holthausen, Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Praxiswissen: Eine Abmahnung kann bei Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht mahnt i.d.R. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hin (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion) und fordert für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf – und, wenn ihm dies angebracht erscheint, kündigt er individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung auf,