Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts

Lob und Kritik: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich Eckpunkte für die Neugestaltung des anwaltlichen Berufsrechts vorgestellt. Zum einen soll der Anwaltschaft zukünftig neben den deutschen auch alle europäischen Gesellschaftsformen zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen sich künftig auch „Angehörige aller vereinbaren Berufe“ mit Blick auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Anwälten verbinden dürfen. Reine Kapitalbeteiligungen von Gesellschaftern, die nicht selbst in der Gesellschaft sind, sollen verboten bleiben.

Sind Sie vorbereitet auf die Digitalisierung?

Aus der Beratungspraxis wird immer wieder deutlich, dass viele Kanzleien kaum oder zum Teil noch gar nicht auf die Veränderungen des Rechtsdienstleistungsmarkts durch die Digitalisierung vorbereitet sind. Die künftige verpflichtende Nutzung des beA ist hierbei nur ein sehr kleiner Baustein von dem Komplex, den Kanzleien an technischen und organisatorischen Voraussetzungen erschaffen müssen, um zukunftssicher und wettbewerbsorientiert handeln zu können

Streitfall „Legal Tech“

Legal-Tech-Angebote: Dürfen computergestützte Systeme künftig Rechtsdienstleistungen erbringen und muss der Gesetzgeber dies besonders im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regeln? Zu dieser Frage hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (BT-Drucks 19/9527) im Bundestag eingereicht. DAV und BRAK kritisieren diesen und sehen keinen zusätzlichen Regulierungsbedarf für Legal-Tech-Angebote im RDG.

Ausgebremste Mietpreisbremser

LegalTech-Startup ausgebremst: Dass die Mieten trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse vielerorts weiter ungebremst steigen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Einer der Gründe, warum die Bremse nicht richtig funktioniert, ist, dass sich die Vermieter vielfach einfach nicht daran halten. Die Konsequenzen eines Verstoßes halten sie offenbar für überschaubar. Dabei ließe sich seitens der Mieter – haben sie erst einmal alle Eckdaten beisammen – relativ einfach ausrechnen, ob sich ihr Hauseigentümer an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dies hat findige Existenzgründer auf den Plan gerufen, die entsprechende Berechnungsprogramme ins Internet gestellt haben.