BGH: Anforderungen an die Berufungsbegründung

Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Die fehlende Angabe, wie sich der reduzierte Gesamtbetrag der Klageforderung auf mehrere erstinstanzlich gestellte Klageanträge verteilt, steht nicht der Zulässigkeit der Berufung, sondern allein der Zulässigkeit der Klage entgegen. Dieser Mangel kann auch noch nach dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, nämlich bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz, behoben werden. (aus: ZAP 16/2017)