Pensionswelle beunruhigt Justiz und Polizei

Eine Gefahr für den Rechtsstaat: Auf Polizei und Justiz rollt eine immense Pensionswelle zu. Die bereits heute sehr angespannte Situation wird sich in 10 bis 15 Jahren noch verschärfen, da rund 40 % aller Juristen bundesweit bis 2030 aus dem Dienst scheiden. Das bedeutet etwa 10.000 Richter und Staatsanwälte weniger.

Länderjustizminister fordern „digitale Agenda“ für das Strafrecht

10-Punkte-Plan gegen Straftaten im Internet: Der Einfluss der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche wächst, die Verbreitung extremistischer Positionen über die sozialen Netzwerke, Cyberattacken auf Unternehmen und Institutionen, gezielte Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder Angriffe auf Wahlen und Abstimmungen im demokratischen Rechtsstaat nehmen zu. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigt Deutschland eine „digitale Agenda“ für das Straf- und Strafprozessrecht.

Versicherungsvertrieb wird geändert

Klare Trennung zwischen Versicherungsvermittlern und -beratern: Mit einer Neuregelung des Versicherungsbetriebs sollen Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater vorgeschrieben werden sowie und der Verbraucherschutz verbessert werden. So soll u.a. die Transparenz bei Restschuldversicherungen erhöht werden:

Meixner, Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz

Kapitalanlagerecht: Nach dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz (hierzu bereits ZAP F. 8, S. 557) ist nun mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die Rechtsangleichung an die grundlegenden EU-Finanzmarktregelwerke erfolgt. Für die anwaltliche Beratung von Privatanlegern bedeutet dies, dass zur Beurteilung der Rechtslage im Einzelfall das Normengeflecht aus komplexen nationalen und EU-Bestimmungen sowie das „Zusammenspiel“ beider Regelwerke beachtet werden muss.

Viefhues, Der Unterhalt des volljährigen Kindes – Teil 2: Verfahrensrechtliche Fragen

Brennpunkt Unterhaltsrecht: Welche verfahrensrechtlichen Fragen bereiten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes Probleme? Hier sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung: Wonach bestimmt sich die Gerichtszuständigkeit? Was ist bei der Darlegungs- und Beweislast im Erstverfahren (Festsetzung des Unterhalts), was im Abänderungsverfahren zu beachten? Wie ist mit Titeln aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes weiter umzugehen, gilt der Titel nach Eintritt der Volljährigkeit fort? Wie werden Unterhaltsrückstände behandelt?

Willersinn, Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit (2017)

Sozialgerichtsverfahren: Der Allgemeine Teil der Neuauflage des Streitwertkatalogs enthält insbesondere Ausführungen zu allgemeinen Grundlagen der Streitwertfestsetzung, zu prozessualen Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren und zu Rechtsmitteln gegen die Streitwertfestsetzung. Vorschläge zur Festsetzung des Streitwertes sollen allen Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens eine Orientierung anhand der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und ergänzend der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten bieten. Absolut praxisrelevant! (aus: ZAP 17/2017)

BGH: Nutzungsersatz nach wirksamem Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag

Umfang der Herausgabepflicht eines Versicherers: Tritt der Versicherungsnehmer wirksam vom Versicherungsvertrag zurück, hat der Versicherer nicht nur die vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zurückzugewähren, sondern auch die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Nutzungen aus dem Risikoanteil, der dem Versicherer als Wertersatz für den von dem Versicherungsnehmer faktisch genossenen Versicherungsschutz verbleibt,

BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht bei IHK-Pflichtmitgliedschaft

Kein Verstoß gegen Grundrechte: Die an die Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern gebundene Beitragspflicht verstößt weder gegen das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) noch gegen die Anforderungen des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1, 2 GG). Der Gesetzgeber durfte sich gegen ein Konzept der freiwilligen Mitgliedschaft und für eine Einbindung aller Gewerbetreibenden in die Industrie- und Handelskammern im Wege der Pflichtmitgliedschaft im Sinne der Vertretung eines Gesamtinteresses entscheiden.

EuGH: Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs

Lauf der Dreimonatsfrist: Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat infolge des Ablaufs der Frist von drei Monaten, binnen deren dieser einen anderen Mitgliedstaat um Aufnahme des Asylbewerbers ersuchen kann, für die Prüfung des Asylantrags zuständig geworden ist. Diese Frist beginnt schon vor der Stellung eines „förmlichen“ Asylantrags zu laufen, wenn

Personalmarketing: Bieten Sie Praktika an!

Eine Studie mit Studierenden verschiedener Fachrichtungen hat gezeigt, dass Praktika positive Effekte auf die Praktikanten und sogar auf deren Bekannte haben. Praktikanten, denen vielfältige Aufgaben gegeben werden und die einen realen Einblick in das spätere Berufsleben bekommen,