Neuregelungen im September

Das sollten Sie wissen: Im September sind vorwiegend Neuregelungen, die dem Umwelt- und Tierschutz dienen sollen, in Kraft getreten (z.B. Stärkung des Meeresnaturschutzes, Lärmschutz bei Sportanlagen und das Verbot, Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten). Allerdings sind ab jetzt auch viele Neuerungen im Strafverfahren zu beachten

Erste BGH-Entscheidung zum neuen Syndikusrecht

Niederlage der Deutschen Rentenversicherung: Die fachliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit eines Syndikusanwalts kann durch betriebsinterne Regelungen einer Branche, die auch jeder externe Anwalt zu beachten hätte, nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr darf der Arbeitgeber solche Vorgaben machen. So der BGH in seinem Beschluss vom 1.8.2017 (AnwZ (Brfg) 14/17) – der ersten höchstrichterlichen Entscheidung seit dem seit 2016 geltenden neuen Recht zum Syndikusanwalt. (aus: ZAP 19/2017; Quelle: BGH)

Anwalts‐Expertise beim Gesetzgeber sehr gefragt

Vordere Plätze für die Anwaltschaft: Rechtsanwälte sind unter den 20 wichtigsten Institutionen zu finden, die als Experten zu Anhörungen in den Bundestagsausschüssen eingeladen werden. Damit liegen sie – laut der Erhebung der Zeitung „Der Tagesspielgel“ in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Zentrum für Internationales Management und Wissensökonomie – noch vor den Sozialverbänden, Banken und Kirchen mit ihren zahlreichen Unterverbänden. (aus: ZAP 19/2017; Quelle: Tagesspiegel/DAV)

Gelebte Feedbackkultur als Mittel der Personalführung

Feedback zu geben, aber auch anzunehmen sind wichtige Methoden, um das Miteinander in der Kanzlei zu stärken. Kritische Töne, die sich in der Zusammenarbeit unter Menschen zwangsläufig ergeben, können auf diese Weise kanalisiert und geklärt werden. Feedback erlaubt es, offen über entstandene Fehler oder Missverständnisse in der Kommunikation zu sprechen. So kann die Fehleraufarbeitung durch ein Feedbackgespräch sogar dazu dienen, aus den einmal entstandenen Fehlern zu lernen und für die Zukunft einen Nutzen hieraus zu ziehen, indem man z.B. die Prozessabläufe in der Kanzlei überdenkt und anpasst, so dass weitere Fehler vermieden werden. Mitarbeiter können durch Feedbackgespräche motiviert werden. Sie fühlen sich hierdurch im wahrsten Sinne gehört. Sie stellen fest, dass ihre Meinung und Anregungen, aber auch sachliche Kritik ernst genommen werden und möglicherweise zu Veränderungen in der Kanzlei führen. Aber wichtig ist hierbei:

Horst, Auswirkungen der Elektromobilität im Wohnungseigentums- und Mietrecht

Realitätscheck Elektromobilität im Miet- und WEG-Recht: Zurzeit existiert nur eine sehr dünne und lückenhafte Versorgung mit Stromtankstellen, und es existieren noch keine Ansprüche zwischen Mietern und Vermietern auf die Ausstattung von Garagen und Stellplätzen mit Stromtankstellen; dies ebenso wenig im Wohnungseigentumsrecht. Der Gesetzgeber möchte zur Förderung der Elektromobilität einen Anspruch unter Wohnungseigentümern sowie zwischen Mieter und Vermieter auf Duldung der Herstellung von Einrichtungen (Stromversorgung, Ladestationen u.a.) schaffen

Langohr‐Plato, Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen ab 2018

Reformthema – jetzt auf die Änderungen einstellen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz basiert im Wesentlichen auf zwei Eckpfeilern: dem sog. Sozialpartnermodell, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird, und einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen mittelständischen Unternehmen die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll. Daneben werden sich aber auch im geltenden Betriebsrentenrecht einige Änderungen ergeben.

Dahmen, Lärmschutz im öffentlichen Recht

Rechtsschutz bei Lärmbelästigung: Lärm im öffentlichen Recht steht mit der Errichtung oder dem Betrieb von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder mit solchen Personen im Zusammenhang, die Lärm aufgrund betriebstechnischer oder funktioneller Anlagennutzung verursachen. Lärmbelästigung, vor allem von Industrie- und Gewerbeanlagen, aber auch Sport-, Freizeit- und Verkehrslärm sind häufige Störfaktoren, die auf das Wohlbefinden einwirken.

Thiel, Überblick zur Terminsgebühr in Strafsachen mit Rechtsprechungshinweisen

Grundlagen und Rechtsprechungshinweise: Die zwei Arten der Terminsgebühr in Strafsachen (Termine außerhalb der Hauptverhandlung und Teilnahme an der Hauptverhandlung) werden kurz – unter Berücksichtigung von Besonderheiten – erläutert. Im Anschluss folgt ein Überblick zur aktuellen Rechtsprechung, der Sie auf den derzeitigen Stand in diesem Bereich bringt. So wissen Sie, was Sie in Strafsachen als Terminsgebühr abrechnen können. (aus: ZAP 19/2017)

BGH: Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen

Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengutachten: Ein Gutachter, der dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls die Erstellung eines Gutachtens zu den Schäden an dem Unfallfahrzeug zu einem Honorar anbietet, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt, muss diesen über das Risiko aufklären, dass der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer das Honorar nicht in vollem Umfang erstattet. (aus: ZAP 19/2017)

BVerfG: Auskunft zum Einsatz von V-Leuten

Auskunftsanspruch des Parlaments vs. Schutz verdeckter Ermittler: Auskünfte zum Einsatz verdeckt handelnder Personen dürfen i.d.R. mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte dieser Personen verweigert werden, wenn bei Erteilung der begehrten Auskünfte ihre Enttarnung droht. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, wenn aufgrund besonderer Umstände