Nutzungspflichterweiterung beim automatisierten Mahnverfahren

Stichtag 1.1.2018: Mit dem Beginn des neuen Jahres gilt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine erweiterte Nutzungspflicht beim automatisierten Mahnverfahren. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich verpflichtet, Anträge und Erklärungen nur in maschinell lesbarer Form einzureichen, soweit maschinell lesbare Formulare bereits eingeführt sind (§ 702 Abs. 2 ZPO n.F.). (aus: ZAP 21/2017; Quelle: BRAK)

Anhebung der Regelsätze in der Sozialhilfe

Erhöhung zum 1.1.2018 geplant: Ebenfalls zum Jahresbeginn 2018 ist für Regelsätze bei der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Erhöhung geplant. Dies hat die Bundesregierung bereits im September auf den Weg gebracht,

Umfrage zur Unabhängigkeit der Justiz

Justizbarometer: Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ruft derzeit Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen auf, sich an einer Umfrage zur Unabhängigkeit der Richter in der EU zu beteiligen. Auf der Webseite https://www.surveymonkey.com/r/judgesgermany können deutsche Rechtsanwälte in zehn Schritten verschiedene Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz beantworten. Nach einigen Angaben zur eigenen Tätigkeit (Umfang der Berufserfahrung und Häufigkeit der Gerichtskontakte) wird etwa abgefragt, ob

Der frühe Vogel – schnappt den perfekten Azubi!

Die gute Ausbildung des eigenen Nachwuchses an Rechtsanwaltsfachangestellten ist in Zeiten des Fachkräftemangels wichtiger denn je. Also fangen Sie bereits jetzt an, die Auszubildenden für das Ausbildungsjahr 2018 zu suchen. Gute Schüler, die im Sommer 2018 ihren Abschluss machen und eine qualifizierte Ausbildung suchen, bewerben sich vielfach sehr frühzeitig hierum. Kanzleien, die zu spät offene Ausbildungsstellen ausschreiben, können daher nicht das volle Bewerberpotenzial ausschöpfen. Bedenken Sie auch: Die Rechtsdienstleistungsbranche steht in äußerst großer Konkurrenz zur freien Wirtschaft

Lemke, Verkehrssicherungspflichten für Bäume

Grundlagenbeitrag: Entsteht ein Schaden an Körper, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit Bäumen (Baumbestand an öffentlichen Verkehrswegen, Grenzbäume, Waldgrundstücke) ist zunächst die Verantwortlichkeit zu klären. Vorliegender Beitrag setzt sich mit der Verkehrssicherungsplicht für Bäume auseinander und untersucht, ob

N. Fischer, Reform der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU

Verbraucherprivatrechtliche Auswirkungen: Etwa 15 Monate nach dem Inkrafttreten der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz eine weitere Reform der Reform vollzogen worden. Der Beitrag gibt einen grundlegenden Überblick über die zahlreichen Detailregelungen, mit Auswirkungen im deutschen (Verbraucher-)Privatrecht. (aus: ZAP 21/2017)

Deutscher, Rechtsprechungsübersicht zum Straßenverkehrsrecht

Entscheidungsübersicht auf 14 Seiten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus den Bereichen Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. zur wirksamen Berufungsbeschränkung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Mitsichführen einer sog. Blitzer-App) sowie dem Fahrerlaubnisrecht (u.a. Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum) und sonstigem Verwaltungsrecht (u.a. Abschleppkosten nach Parkverstoß). (aus: ZAP 21/2017)

AGH NRW: Widerruf der Rechtsanwaltszulassung aus gesundheitlichen Gründen

Nachweis des Tatbestandsmerkmals „gesundheitliche Gründe“: Nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben; dabei muss der volle Nachweis geführt werden, dass „gesundheitliche Gründe“ vorliegen. Ein Sachverständigengutachten ist nicht überzeugungskräftig, wenn der Sachverständige das Vorliegen einer organischen Persönlichkeitsstörung attestiert, die den Rechtsanwalt zwar nicht geschäftsunfähig, aber prozessunfähig erscheinen lässt.

EuGH: Gebot der Rechtswegerschöpfung

Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten: Es gilt, dass zunächst die verfügbaren Verwaltungsrechtsbehelfe ausgeschöpft werden müssen. Allerdings darf die vorherige Ausschöpfung der verfügbaren Verwaltungsrechtsbehelfe keine wesentliche Verzögerung für die Erhebung einer Klage bewirken und muss die Verjährung der betroffenen Ansprüche hemmen.