BRAK-Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mediation in Deutschland

Außergerichtliche Konfliktbeilegung: Mediation hat hierzulande immer noch nicht den Stellenwert, den man sich für diese Art der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wünscht. Daher hat die BRAK Vorschläge erarbeitet, die dies ändern sollen: Eine stärkere Eigeninitiative der Mediationsanbieter sowie gezielte Fördermaßnahmen auf Gesetzgeberseite, z.B.

Kritik am Gesetzentwurf für eine Musterfeststellungsklage

Braucht die Anwaltschaft Musterfeststellungsklagen? Auch wenn die Überlegungen, die zu dem Gesetzentwurf geführt hatten, grundsätzlich von der BRAK begrüßt werden, äußert sie auch Kritik: So durchbreche z.B. die vorgesehene Regelung zur Streitwertminderung das Prinzip der Kostenerstattung. Diese, so die Forderung der BRAK, solle daher ersatzlos aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. (aus: ZAP 22/2017; Quelle: BRAK)

Erfolgreiche Klage gegen Legal-Tech-Portal

DAV bekommt Recht: Die Werbeaussage eines Legal-Tech-Portals „kostenlos Bußgeld los“ hat der Deutsche Anwaltverein gerichtlich vom LG Hamburg überprüfen lassen: Das Gericht stufte die Werbeaussagen des Legal-Tech-Portals als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des UWG ein und verurteilte den Anbieter auf Unterlassung.

Gute Kommunikation ist Einstellungssache

Kennen Sie die drei Grundhaltungen der Kommunikation?
1. Kongruenz: Versuchen Sie immer, einer Person offen gegenüberzutreten und sich nicht hinter einer Rolle zu verstecken. In einem Gespräch sollten Sie echt und authentisch bleiben.
2. Wertschätzung: Achten Sie Ihren Gesprächspartner und begegnen Sie ihm mit angemessener Wertschätzung.
3. Empathie: Seien Sie empathisch und versuchen Sie, den Bezugspunkt und Blickwinkel des anderen zu verstehen: Wie sieht Ihr Gegenüber die Dinge, wie nimmt ihr Gesprächspartner sie wahr?

Stadt, Schnittstellen zwischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das sollten Sie beachten: Bei Eigentumswohnungen, die sich in Wohnanlagen befinden und vermietet werden, sind mehrere Rechtsverhältnisse zu beachten. In der Praxis spielen dabei häufig die Nutzung und der Gebrauch der Wohnung sowie der Gemeinschaftsflächen eine erhebliche Rolle, die klarer Regelungen im Mietvertrag bedürfen. Liegt die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, sind die Implikationen durch Entscheidungen der Wohnungseigentümer zu berücksichtigten.

Rödel, Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagenbeitrag: Dieser Beitrag stellt die für den Rechtsanwalt praxisrelevanten Aspekte des Sozialrechts bzgl. der Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II u. III), das Schwerbehindertenrecht (SGB IX) sowie das Sozialhilferecht (SGB XII) in Grundzügen dar. (aus: ZAP 22/2017)

Burhoff, Effektiveres und praxistauglicheres Strafverfahren – Teil 2: Hauptverhandlung

Lesenswerter Überblick mit Praxischeck: Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ am 24.8.2017 sowie dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts“ haben sich auch für das Strafverfahren wesentliche Änderungen ergeben. Mit diesem Beitrag verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Neuregelungen

BAG: Detektiv-Einsatz bei Verdacht auf Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers

Verdeckte Überwachungsmaßnahme: Der Einsatz eines Detektivs zur Aufklärung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein, selbst wenn es nicht um die Aufdeckung einer im Beschäftigungsverhältnis begangenen Straftat i.S.d. § 32 Abs. 1 S. 2 BDSG geht. (aus: ZAP 22/2017)

EuGH: Zuständigkeitsübergang wegen Ablaufs der Überstellungsfrist im Asylrecht

Flüchtlingsschutz: Eine Person, die in einem Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz beantragt hat, kann sich gerichtlich auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen sechsmonatigen Überstellungsfrist berufen. Der Ablauf dieser Frist hat zur Folge, dass der erstgenannte Staat selbst für die Bearbeitung des Schutzantrags zuständig wird.