Brüssel gibt „grünes Licht“ für Mieterstrom

Förderung erneuerbarer Energien: Bei dem sog. Mieterstrom – ein durch Solaranlagen erzeugter und von den Mietern nicht verbrauchter und ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeister Strom – entfallen einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Künftig gibt es zusätzlich eine Förderung für jede Kilowattstunde Mieterstrom, den „Mieterstromzuschlag“.

BVerfG hebt Berufsverbot für „unwürdige“ Assessorin auf

Zurückverweisung an AGH NRW: Der Fall einer Assessorin, der die Zulassung zur Anwaltschaft wegen „Unwürdigkeit“ versagt worden war, beschäftigt weiter die Gerichte: Sie hatte ihr zweites Staatsexamen 2014 bestanden, war dann jedoch sowohl vor dem AGH NRW als auch anschließend vor dem Anwaltssenat des BGH mit dem Vorhaben gescheitert, die von der örtlichen Anwaltskammer abgelehnte Rechtsanwaltszulassung doch noch gerichtlich durchzusetzen. Alle mit dem Fall befassten Instanzen hielten die von ihr während mehrerer Ausbildungsstationen begangenen Beleidigungen gegenüber Ausbildern für so gravierend, dass „Unwürdigkeit“ i.S.d. § 7 BRAO anzunehmen sei. Das nunmehr von der Assessorin angerufene BVerfG gab ihrer Verfassungsbeschwerde statt (vgl. Beschl. v. 22.10.2017 – 1 BvR 1822/16).

Kennen Sie Ihre Ziele!

Das Ziel einer Kanzlei ist uns meistens gar nicht klar. Stark vereinfacht dürfte „Gewinnmaximierung“ bei vielen Kanzleien oben auf der Agenda stehen. Doch welche Kanzleiziele kann es noch geben?
Beispielhaft könnten die
• Erschließung eines neuen Marktsegments,
• Spezialisierung in einem oder mehreren Rechtsgebieten,
• Stärkung der Marktposition,
• Reduzierung von Kosten,
• Erhöhung der Mandatsanzahl (die nach Stundensatz vergütet werden),
• Verringerung der PKH-Mandate,
• Digitalisierung,
• sowie ein ressourcenschonender Umgang mit Büromaterialien, etc.
genannt werden.

Stadt, Schnittstellen zwischen Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Diese Streitpunkte sollten Sie kennen: Bei Eigentumswohnungen, die sich in Wohnanlagen befinden und vermietet werden, sind mehrere Rechtsverhältnisse zu beachten. In der Praxis spielt das häufig bei baulichen Maßnahmen sowie bei der Frage der Kostenverteilung bei der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung eine erhebliche Rolle.

Siefert, Bundesteilhabegesetz: Neuerungen im Schwerbehindertenrecht

Reformthema: Mit dem Bestreben, die Behindertenpolitik in Deutschland im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln, hat der Gesetzgeber zum Teil erhebliche Änderungen in den betroffenen Sozialgesetzbüchern, insbesondere dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und dem SGB XII (Sozialhilfe) erlassen.

Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger

Strafverteidiger aufgepasst: Hier erhalten Sie Verfahrenstipps und Hinweise für das Ermittlungsverfahren (u.a. zu den Anforderungen an die Durchsuchungsanordnung), die Hauptverhandlung (u.a. zur Ablehnung eines Sachverständigen) sowie das Rechtsmittelverfahren: Welche Anforderungen sind im Revisionsverfahren an die Verfahrensrüge zu stellen?

BGH: Konkrete Darlegung eines erheblichen Nachteils in der Verwertungskündigung

Kündigung unwirksam: Wird das Wohnraummietverhältnis wegen der geplanten Erweiterung eines benachbarten Modehauses gekündigt, ist die Kündigung unwirksam, wenn dem Eigentümer durch den Fortbestand des Mietverhältnisses kein „erheblicher Nachteil“ entsteht. Der Eigentümer muss konkret darlegen, durch das bestehende Wohnraummietverhältnis an einer wirtschaftlichen Verwertung „des Grundstücks“, also an einer Realisierung des diesem innewohnenden materiellen Werts, gehindert zu sein.

BVerfG: Verstoß gegen den gesetzlichen Richter

Abweichung von der regulären Besetzung des Senats: Gerichte verstoßen gegen das grundgesetzlich geschützte Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn sie eine Entscheidung in einer nur für dringende Fälle ausnahmsweise gesetzlich vorgesehenen Besetzung treffen, ohne dass die Dringlichkeit offensichtlich ist oder zumindest im Beschluss dargelegt wird.

EuGH: Aufenthaltsrecht für Angehörige von Mehrstaatern

Ausländer- und Asylrecht: Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, kann ein Aufenthaltsrecht in dem Mitgliedstaat besitzen, in dem sich dieser Unionsbürger aufgehalten hat, bevor er dessen Staatsangehörigkeit zusätzlich zu seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erworben hat.