Anwaltsvertrag kann als Fernabsatzvertrag widerruflich sein
Verbraucherschutz: Auch Anwaltsverträge können den gesetzlichen Regeln für den Fernabsatz unterfallen und somit widerrufen werden. Da sich auch Rechtsanwälte moderner Vertriebsformen über Fernkommunikationsmittel, insbesondere über das Internet, bedienten, gebiete es der Schutz der Verbraucher, die Normen des Fernabsatzrechts auch hier anzuwenden. Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liege – so der BGH – vor, wenn der Unternehmer die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen habe, die notwendig seien, um regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz zu bewältigen. Aber: