Deutscher Anwaltstag 2018

6. bis 8. Juni 2018: Unter dem Motto „Fehlerkultur in der Rechtspflege“ findet der 69. Anwaltstag in Mannheim statt. In über 50 Vorträgen und Veranstaltungen gehen rund 200 Referentinnen und Referenten u.a. folgenden Fragen nach: Wie gehen Anwaltschaft und Justiz mit Fehlern um? Existiert überhaupt eine (gute) Fehlerkultur? Können Fehler in der Praxis vermieden werden – und wenn ja, wie? Das Programm ist – angefangen beim Umgang mit Fehlern allgemein über ausgewählte Fehlerszenarien im Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie etwaige Heilungsmöglichkeiten im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess bis hin zum Umgang mit fehlerhaften Gerichtsentscheidungen und Gutachten – vielfältig.

Richter am BSG erhalten „Medientraining“

TV-Übertragungen aus den Gerichtssälen: Im April tritt das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Kraft und erlaubt Film- und Tonaufnahmen von Urteilsverkündungen und -begründungen der obersten Bundesgerichte. Damit die Richter des BSG dies nicht unvorbereitet trifft, sollen mit den Fernsehsendern bereits im Vorfeld die technischen Voraussetzungen besprochen und den Richtern die Teilnahme an einem Medientraining angeboten werden. Dabei stehen sowohl das äußere Erscheinungsbild der Richter als auch ein Sprachtraining im Fokus. (aus: ZAP 6/2018)

Gerichtskosten per Smartphone bezahlen

Bayerische Gerichtskostenforderungen: Die Landesjustizkasse Bamberg, die für die Einziehung und Beitreibung aller bayerischen Gerichtskostenforderungen, beispielsweise Grundbuchgebühren und Prozesskosten, aber auch Geldstrafen und -bußen, zuständig ist, nimmt jetzt auch Zahlungen per Smartphone-App entgegen. Seit diesem Jahr liegt jeder Rechnung ein Überweisungsbeleg mit vorgedruckten Bankdaten und Kostenbetrag bei.

Unbequem?! – Ein Mandantengespräch über das Honorar

Wird ein Handwerker tätig, ohne vorher mit dem Kunden die Kosten für die Dienstleistung genau erörtert und kalkuliert zu haben? Nein, wahrscheinlich nicht. Warum ist es dann vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten so unangenehm, im Erstgespräch mit Mandanten über die Vergütung zu sprechen? Besonders in gerichtlichen Streitigkeiten bedarf es ja – anders als beim Handwerker – keiner Verhandlung der Vergütung. Sie ist verbindlich im RVG verankert und kann dem Mandanten transparent vermittelt werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Mandanten über die Höhe der Vergütung im Unklaren gelassen werden.

Weiler/Linse, Formelle Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung nach § 559b BGB

Konkretisierung der BGH-Rechtsprechung: Das Urteil des AG Charlottenburg (Az. 227 C 214/16, ZAP EN-Nr. 109/2018) setzt sich erfreulich klar mit der Formwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhungserklärung auseinander und formuliert deutlich, dass der Vermieter in der Erhöhungserklärung nachvollziehbar darlegen muss, welche Kosten er in welcher Höhe von den angegebenen Gesamtkosten vorab als Instandsetzungskosten in Abzug gebracht hat.

Stollenwerk, Rechtsprechungsübersicht zum Familienrecht

Das Neuste in 30 Minuten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus dem Familienrecht, u.a. zum Kind- und Vaterschaftsrecht (elterliche Sorge, Vormundschaft, Abstammung), Unterhaltsrecht (Kindes-/Eltern- und Ehegattenunterhalt sowie zur Verwirkung rückständigen Unterhalts), Ehe- und Güterrecht (Ehevertrag, Zugewinnausgleich) sowie zum Versorgungsausgleich (fondsgebundene Anrechte, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenkürzung, Auskunftsanspruch) und Betreuungsrecht (Betreuerauswahl, Einwilligungsvorbehalt, Umgangs-/Verfahrenspflegschaft). (aus: ZAP 6/2018)

Hansens, Beanstandung unzulässiger Honorarbedingungen einer Anwaltskanzlei

Vergütungsvereinbarung in Form von AGB: Nach Beschwerden über das Abrechnungsverhalten einer Anwaltskanzlei hatte die Rechtsanwaltskammer Klage vor dem LG erhoben mit dem Antrag, diese solle es unterlassen, im Rechtsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmen im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrags 17 Klauseln zu verwenden oder sich auf diese bei noch nicht abgewickelten Mandatsverträgen zu berufen.

BGH: Haftung eines Versicherungsmaklers

Abwicklung eines Versicherungsfalls: Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvermittler nicht wegen einer Pflichtverletzung bei einer Vertragsanbahnung, sondern wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB. Danach kann, wenn der Versicherungsmakler eine nicht in den §§ 60, 61 VVG geregelte Pflicht aus dem Maklervertrag mit dem Versicherungsnehmer verletzt, dieser Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

EuGH: Rufbereitschaft mit kurzen Fristen ist Arbeitszeit

Bereitschaftszeit: Die Bereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während derer er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers zum Einsatz innerhalb kurzer Zeit (hier: acht Minuten für einen Feuerwehrmann) Folge zu leisten, ist als Arbeitszeit anzusehen. Die Verpflichtung, persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend zu sein, sowie die Vorgabe, sich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einzufinden, schränken die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers erheblich ein, sich anderen Tätigkeiten zu widmen.

AnwG Köln: Fälschung von Arbeits- und Examenszeugnissen eines Rechtsanwalts

Anwaltliche Pflichtverletzung: Das Fälschen eines Arbeitszeugnisses und zweier Examenszeugnisse stellt eine anwaltliche Pflichtverletzung gem. §§ 43, 113 Abs. 1, 115b BRAO i.V.m. § 267 Abs. 1 StGB dar und wird mit der Maßnahme eines Verweises sowie einer Geldbuße i.H.v. 500 € geahndet. Zuvor war der Rechtsanwalt bereits wegen des Fälschens der beiden Examenszeugnisse sowie des Arbeitszeugnisses zu einer Geldstrafe i.H.v. 90 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt worden. (aus: ZAP 6/2018)