Meldungen über Kapitalerträge ins Ausland

Automatischer Informationsaustausch: Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten bisher über 58 Mrd. Euro Kontostände und 14 Mrd. Euro Kapitalerträge an das Ausland gemeldet. Die im Gegenzug dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aus dem Ausland übermittelten Daten betreffen nach Angaben der Bundesregierung rund 900.000 Steuerpflichtige, über 55 Mrd. Euro übermittelte Einkünfte und über 71 Mrd. Euro übermittelte Kontostände. Die so neu gewonnenen Daten will die Bundesregierung im kommenden Jahr 2019 an die Landesfinanzbehörden weiterleiten.

EuGH erneut mit Rekordzahlen

Rechtsprechungsstatistik 2017: In der im März präsentierten Rechtsprechungsstatistik für 2017 präsentierte der EuGH sowohl für den Gerichtshof als auch das Gericht der EU einen Anstieg der Eingänge und der Erledigungen. Danach wurde im zweiten Jahr in Folge die Schwelle von 1.600 neuen Rechtssachen beim EuGH und beim EuG überschritten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 1.656 Rechtssachen bei den beiden Gerichten anhängig gemacht. Die Zahl der 2017 erledigten Rechtssachen lag für die beiden Gerichte weiterhin dicht bei der Zahl der erledigten Rechtssachen: 1.594. Die Durchschnittsdauer der Verfahren vor dem EuGH ist allerdings gestiegen (von 15 auf 15,7 Monate), was der EuGH vor allem auf die Erledigung komplexer Rechtssachen auf dem Gebiet des Wettbewerbs, darunter 14 Rechtsmittelverfahren in einem umfangreichen Dossier über Absprachen zwischen Herstellern, zurückführt.

Anwaltschaft genießt bei Bürgern hohes Vertrauen

Studie „Trust in Professions 2018“: Rechtsanwälte gelten in Deutschland nach wie vor als sehr vertrauenswürdig – das zeigt eine Studie des GfK Vereins. Demnach gaben ca. zwei Drittel aller im Rahmen dieser Studie Befragten an, ein hohes Vertrauen in die Anwaltschaft zu haben. Trotz dieses relativ hohen Wertes zeigt sich im Vergleich zur Vorjahres-Befragung ein Rückgang des Vertrauens. Das Marktforschungsinstitut hatte die Untersuchung im Herbst 2017 zum dritten Mal durchgeführt. Befragt wurden in Deutschland 2.000 Personen über 14 Jahre.

Mitarbeitergespräche und Stellenbeschreibungen: Instrument der Mitarbeiterführung

Stellenbeschreibungen dienen nicht nur dazu, organisatorisch festzuhalten, für welche Tätigkeiten der jeweilige Stelleninhaber verantwortlich ist. Sie helfen auch bei der Suche nach geeigneten neuen Mitarbeitern, wenn nämlich anhand der Stellenbeschreibung das fachliche und persönliche Profil eines Bewerbers damit abgeglichen werden kann. Im Rahmen von Mitarbeitergesprächen machen Stellenbeschreibungen die ausgeführten Tätigkeiten vergleichbar und erlauben so Rückschlüsse auf die geleistete Arbeit, mögliche Veränderungen oder notwendige Anpassungen des Profils (z.B. bei neuer fachlicher Qualifikation des Mitarbeiters oder anderer Organisation von internen Prozessabläufen).

Horst, Voraussetzungen der wirksamen Betriebskostenabrechnung

Kompaktes Praxiswissen: Nach wie vor kommt den Streitigkeiten zu Betriebskosten im mietrechtlichen Mandat eine hohe Bedeutung zu. Fragen wie die, ob Betriebskosten wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden oder ob die Betriebskostenabrechnung die Mindestanforderungen erfüllt (Stichwort: Gesamtkosten, Vorwegabzug) müssen vielfach gerichtlich geklärt werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Betriebskostenabrechnung wirksam und in welchen Fällen sie fehlerhaft ist, klärt vorliegender Beitrag. (aus: ZAP 9/2018)

Deutscher, Rechtsprechungsübersicht zum Straßenverkehrsrecht

Entscheidungsübersicht auf 16 Seiten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus den Bereichen Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. Beweisführung durch Aufzeichnungen sog. DashCam, Neues Fahrverbot, Beteiligung an Autorennen) sowie dem Fahrerlaubnisrecht (u.a. „EU-Führerscheintourismus“) und sonstigem Verwaltungsrecht (u.a. Abschleppkosten nach Parkverstoß). (aus: ZAP 9/2018)

Rödel, Der Konkurrentenstreit im Beamtenrecht

Grundlagenwissen: Konkurrentenklagen gibt es in verschiedenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Im Beamtenrecht geht es bei statusbegründenden (Einstellung) oder statusverändernden (Beförderung) Entscheidungen bzw. Dienstpostenkonkurrenzentscheidungen eines Dienstherrn darum, die Begünstigung von Mitbewerbern zu verhindern und ggf. die eigene Begünstigung zu erreichen. Die Zahl dieser Streitigkeiten nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Durchsetzungsmöglichkeiten von Mitbewerberansprüchen beigetragen. Vorliegender Beitrag vermittelt Grundlagenwissen rund um die Konkurrentenklage im Beamtenrecht. (aus: ZAP 9/2018)

BGH: Abrechnungspflicht bei Wechsel des WEG-Verwalters

Jahresabrechnung: Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war. Für die Frage, wer die Erstellung der Jahresabrechnung schuldet, kann es nur auf das Entstehen der Abrechnungspflicht nach § 28 Abs. 3 WEG ankommen. Die Fälligkeit sagt nämlich nichts darüber aus, wer die Leistung schuldet. (Urt. v. 16.2.2018 – V ZR 89/17; aus: ZAP 9/2018)

BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung bei der Grundsteuer

Bewertung von Grundvermögen: Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Der Gesetzgeber hat spätestens bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden.

EuGH: Verbot der Auslieferung eigener Staatsbürger

Europäischer Haftbefehl: Ein Mitgliedstaat der EU ist nicht verpflichtet, das Verbot der Auslieferung in die Vereinigten Staaten, das seinen eigenen Staatsangehörigen zugutekommt, allen Unionsbürgern, die sich in seinem Hoheitsgebiet bewegt haben, zuteilwerden zu lassen. Der um Auslieferung ersuchte Mitgliedstaat muss jedoch vor der Auslieferung dieses Unionsbürgers dessen Herkunftsmitgliedstaat die Möglichkeit einräumen, ihn im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls für sich zu beanspruchen.