Kaum noch Zuwachs bei den Anwaltszulassungen

Neue Statistik: Die 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwaltskammer beim BGH verzeichneten zum 1.1.2018 insgesamt 165.857 Mitglieder, davon 164.656 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Anstieg um 0,18 %. Damit bestätigt sich der Trend der vergangenen Jahre, in denen der Zuwachs stets abgenommen hatte. Von 2016 auf 2017 hatte sich die Anzahl der Mitglieder noch um 0,42 % erhöht. Zum 1.1.2015 war der Zuwachs erstmals auf unter 1 % gefallen.

Vorstoß für Englisch als Gerichtssprache

Wirtschaftsrecht: Der Bundesrat möchte, dass die Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten dürfen, vor denen in englischer Sprache verhandelt wird. Damit sollen bedeutende und auch lukrative Rechtsstreitigkeiten nach Deutschland geholt werden, würden doch derzeit bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen – zum Nachteil des Gerichtsstandorts Deutschland und deutscher Unternehmen. Wer aber seinen gesamten Geschäftsbetrieb auf Englisch organisiert habe, der wolle auch auf Englisch prozessieren, betonte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach, der maßgeblich am Zustandekommen der Bundesratsinitiative beteiligt war.

Neues Online-Portal „Inkasso-Check“

Verbraucherschutz: Die Bundesregierung hat auf einen neuen Service der Verbraucherzentralen hingewiesen, der betroffenen Verbrauchern bei unberechtigten oder unklaren Zahlungsaufforderungen weiterhelfen soll. Der „Inkasso-Check“ ermöglicht die kostenlose Überprüfung, ob überhaupt gezahlt werden muss und, wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist. Auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start werden die Ratsuchenden online durch eine Reihe von Fragen geführt.

„My English is not quite what it should be …“

Is this what you think about your spoken or written English? So maybe you should take an English class sometime soon. The ability to communicate in English is essential in everyday business – and, of course, also in your private life, when you meet people who are not able to speak German. Needless to say, not every lawyer’s office has everyday contact with English-speaking clients, but if you have trainees in your office, you are obliged to teach them professional English as well. During their three years of professional training they have to learn, for example, how to write a formal notice to a debtor or to explain legal actions to clients in English.

Börstinghaus, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnraummietrecht

Überblick über das 2. Halbjahr 2017: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen zu den Themen „Mietvertragsabschluss“, „Begrenzung der Wiedervermietungsmiete – Mietpreisbremse“, „Betriebskosten“, „Gewährleistungsrechte“, „Mieterhöhung“, „Modernisierung“, „Kündigung“, „Nutzungsentschädigung“, „Schadensersatzansprüche“ sowie zum Prozessrecht. (aus: ZAP 8/2018)

Burhoff, Elektronische Geräte/Mobiltelefon im Straßenverkehr

Neuregelung: Die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO, die bislang das Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons umschrieb, ist durch die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.2017 (BGBl I, S. 3549, in Kraft seit 19.10.2017) grundlegend geändert und erweitert worden. Erfasst werden von dem Verbot nunmehr alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind. Dieser Beitrag gibt einen guten Überblick über die Neuregelung sowie praxisrelevante Hinweise zur Verteidigung. (aus: ZAP 8/2018)

Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers

Kanzleiabwicklung: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre „Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers“ überarbeitet und aktualisiert und ermöglicht mit ihnen einen Überblick über die Aufgaben des Abwicklers und seine Befugnisse. So wird etwa auf die Aspekte „Geld und Postverkehr“ (neuerdings einschließlich beA), Beschäftigten- und sonstige Vertragsverhältnisse, Mandate und Haftung sowie auch auf die Vergütung des Abwicklers eingegangen.

EuGH: Kündigungsschutz von Schwangeren bei Massenentlassungen

Besonderer Kündigungsschutz: Die Richtlinie 92/85/EWG v. 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen (ABl 1992, L 348, S. 1) steht einer nationalen arbeitsrechtlichen Regelung nicht entgegen, wonach die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin aufgrund einer Massenentlassung zulässig ist. Jedoch verlangt die Richtlinie, dass der Arbeitgeber

BVerfG: Pressefreiheit und Anspruch auf Gegendarstellung

Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung: Wird auf dem Titelblatt einer Zeitung eine inhaltlich offene Frage aufgeworfen, so kann nicht allein aufgrund des Eindrucks, dass für die Frage irgendein Anlass bestehen müsse, von einer gegendarstellungsfähigen Tatsachenbehauptung ausgegangen werden. Fragen, die auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten sind, können keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen.