Verbraucherschlichtung mit steigenden Zahlen

Verbraucherschutz: Seit rund zwei Jahren ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten um. Seitdem gibt es sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen lückenlos die Möglichkeit für eine außergerichtliche Streitschlichtung. Inzwischen sind in Deutschland 25 anerkannte Schlichtungsstellen eingerichtet worden, etwa für die Bereiche Energie, Banken, Versicherungen, Telekommunikation, für Rechtsanwälte, den öffentlichen Personenverkehr und den Online-Handel. Nach zwei Jahren mit dem neuen Gesetz hat nun das zuständige Bundesamt für Justiz erstmalig ihren Verbraucherschlichtungsbericht vorgelegt,

Bundesrat sieht Europäische Verbandsklage kritisch

Fehlende Notwendigkeit: Auf europäischer Ebene sind Bestrebungen im Gange, eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen einzuführen. Hintergrund ist auch hier der Dieselskandal. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission liegt das Klagerecht bei qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen. Der Bundesrat hat sich nun kritisch mit diesen Plänen auseinandergesetzt.

Juristinnen kritisieren Männerquote bei Staatsanwälten

Geänderte Einstellungspraxis: Anlass für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) für seine Kritik war die geänderte Einstellungspraxis bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Weil dort männliche Staatsanwälte unterrepräsentiert sind, soll bei Einstellungen Männern Vorrang gewährt werden, sofern sie die gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung wie ihre weiblichen Mitbewerber aufweisen. Eine Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiere, entspreche jedoch nicht den Anforderungen des Art. 3 Abs. 2 GG, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Gut vorbereitet in den Ausbildungsstart!

Der 1. August naht und damit beginnt das erste Ausbildungsjahr für die künftigen Rechtsanwaltsfachangestellten. Pünktlich zum Start der neuen Auszubildenden in ihren neuen Lebensabschnitt sollten auch „alte Hasen“ im Bereich Ausbildung gut vorbereitet sein. Ist ein Arbeitsplatz für den/die Auszubildende eingerichtet? Stehen ein Blumengruß zur Begrüßung und vielleicht auch ein Schokoladenpräsent zur Nervenstärkung bereit? Haben Sie in Ihrer Kanzlei einen „Paten“ oder einen Ansprechpartner festgelegt, der sich, gerade in den ersten Tagen besonders intensiv, die Zeit nehmen wird, das neue Kanzleimitglied zu begleiten? Liegt der kanzleieigene (betriebliche) Ausbildungsplan vor und haben Sie die ersten Lernziele mit dem/der Auszubildenden schon erörtert?

Grüneberg, Der Straßenverkehrsunfall in der zivilrechtlichen Abwicklung – Haftungsgrundlagen und Haftungsvoraussetzungen

Grundlagenbeitrag: Im Rahmen der zivilrechtlichen Regulierung eines Straßenverkehrsunfalls kommen mehrere Haftungsgrundlagen in Betracht, die in verschiedenen Gesetzen verstreut sind und sich danach richten, welcher Verkehrsteilnehmer an dem Unfall beteiligt ist. RiBGH Grüneberg stellt in einem zweiten Teil seines Beitrags (Teil 1 in ZAP 13/2018 = ZAP F. 9, S. 999 ff.) zunächst die Haftung des Fahrers (§ 18 StVG) dar, bevor er im Anschluss sonstige Haftungsgründe u.a. der Deliktshaftung, Amtshaftung oder resultierend aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erörtert.

H. Schneider/Vierkötter, Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Fehlerquellen bei der Modifikation von Unterlassungserklärungsvorlagen

Praxiswissen: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bergen insbesondere bei der Abwandlung von Unterlassungserklärungsvorlagen Fehlerpotenzial. Die Autoren geben einen umfassenden Überblick zu vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärungen und zeigen auf, worauf bei der Beratung geachtet werden sollte. Besonders anschaulich: zahlreiche Fälle aus der Praxis, die die Risiken bei Änderungen an üblichen Varianten von Unterlassungserklärungsvorlagen aufzeigen.

Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger

Strafverteidiger aufgepasst: Hier erhalten Sie wieder zahlreiche übersichtlich gegliederte Verfahrenstipps und Hinweise, angebunden an die aktuelle Rechtsprechung. Behandelt wird das Ermittlungsverfahren – es geht z.B. um Durchsuchungsmaßnahmen von Wohnung und Geschäftsräumen oder die DNA-Identitätsfeststellung. Unter dem Punkt Hauptverhandlung wird die aktuelle Rechtsprechung mit Hinweisen für den Strafverteidiger zu Klassikern wie „Terminsverlegung“, „Beweisantragsrecht“ oder „Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung“ vorgestellt.

EuGH: Für die Ausgleichsleistung verantwortliche Airline bei Flugverspätungen

Verantwortung für die Durchführung des Flugs: Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen. Betroffen war ein TUIfly-Flug von Hamburg nach Cancún in Mexiko. Zur Durchführung dieses Flugs bediente sich TUIfly eines von Thomson Airways gemieteten Flugzeugs mit Besatzung. In der Buchungsbestätigung für die Reisenden hieß es dazu, dass die Buchungen von TUIfly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways „ausgeführt“ werde.

BSG: Unzulässige Container-Signatur im Elektronischen Rechtsverkehr

Neue Anforderungen seit 1.1.2018: Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit der Mangel fristwahrend behoben werden kann.

BVerfG: Durchsuchung von Kanzleiräumen und Beschlagnahme im Rahmen des Dieselskandals

Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei: Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, dass die Fachgerichte mit der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur § 160a Abs. 1 S. 1 StPO, nach dem eine Ermittlungsmaßnahme unzulässig ist, die sich gegen einen Rechtsanwalt richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die dieser das Zeugnis verweigern dürfte, im Bereich der Beschlagnahme (§ 94 StPO) bzw. der dieser vorausgehenden Sicherstellung zur Durchsicht nicht für anwendbar gehalten haben.