ZAP beruft neuen Herausgeber

Wessels übernimmt: Der Münsteraner Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels ist neuer Herausgeber der ZAP. Er folgt auf Ekkehart Schäfer, der an dieser Stelle in den vergangenen drei Jahren an der Berichterstattung unserer Zeitschrift mitgewirkt hat. Seit dem 14.9.2018 ist Dr. Ulrich Wessels Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und die Herausgeberschaft der ZAP knüpft traditionell an dieses Amt an.

Auswirkungen des Brexit auf deutsche LLPs

Wirksamkeit der gesellschaftlichen Regeln: Die Bundesregierung ist sich der Problematik, die sich für deutsche Limited Liability Partnerships (LLPs) nach dem Brexit stellt, bewusst. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drucks 19/3465) hervor. Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, sind die entsprechenden gesellschaftlichen Regeln der LLP auch in Deutschland wirksam. Das folgt aus der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit.

Anwälte sehen Risiken in den neuen Umsatzsteuerregelungen

Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hat im August 2018 ihren ursprünglichen Entwurf zu einem Jahressteuergesetz inhaltlich unverändert, aber unter einer neuen Bezeichnung als „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks 372/18). In diesem Entwurf sehen die Insolvenz und Steuerexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jedoch Risiken für eine verlässliche Sanierungsberatung. Um diese Risiken auszuschalten, so der DAV, müsse das Inkrafttreten der Neuregelungen zum Sanierungsgewinn in § 3a EStG und § 7b GewStG eindeutig geregelt werden.

Erreichbarkeit um jeden Preis? Oder: Über Optimierung der Bürozeiten nachdenken!

Viele Kanzleien setzen darauf, durch möglichst lange Bürozeiten den Mandanten eine hohe Erreichbarkeit und somit Zufriedenheit zu ermöglichen. Doch sind lange Öffnungszeiten der Kanzlei immer auch wirklich sinnvoll? So sind z.B. Mitarbeiter für den Empfang oder die Telefonzentrale einzusetzen – und entsprechend zu bezahlen, aber ist der Bedarf an Erreichbarkeit auch wirklich gegeben? Es könnte sich für die Kanzlei also lohnen, die Öffnungszeiten zu überdenken und ggf. zu optimieren.

Geipel, Beweisrechtliche Interventionsmöglichkeiten im Zivilverfahren

Praxiswissen Beweisrecht: Die Beweiswürdigung ist das Kernstück des Zivilverfahrens. Im Prozess geht es immer um die Feststellung des Geschehenen. Um die richterliche Tätigkeit positiv zu beeinflussen, bieten sich in geeigneten Fällen Einflussmöglichkeiten bereits zu Beginn des Verfahrens (schon mit dem ersten Schriftsatz) an, wenn der Rückschaufehler relevant werden könnte; in der Mitte des Verfahrens, wenn ein Sachverständigengutachten verarbeitet werden muss oder zum Ende eines Verfahrens (Schlusserörterung).

Pieske-Kontny, Die Außenprüfung beim Rechtsanwalt unter Beachtung seiner Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Grundlagenwissen: Eine Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen sowie der Beurteilung steuerlich bedeutsamer Sachverhalte, um eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine Außenprüfung durchgeführt wird. Die Auswahl der zu prüfenden Steuerpflichtigen erfolgt durch die Betriebsprüfungsstelle des jeweils zuständigen Finanzamts aufgrund von Prüfungsersuchen der Veranlagungsstelle oder von branchenbezogenen und sonstigen Erfahrungen der Betriebsprüfung (sog. gezielte Fallauswahl), teilweise aber auch nach dem Zufallsprinzip.

N. Schneider, Mehrwertvergleiche: Anwaltsvergütung – Gerichtskosten – Kostenerstattung – Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Arbeits- und Familienrechtler aufgepasst: Da Mehrwertvergleiche in fast allen Rechtsgebieten vorkommen, sind sie insbesondere in arbeits- und in familiengerichtlichen Verfahren an der Tagesordnung. Gelingt es den Parteien oder Beteiligten, sich über die anhängigen Streitgegenstände zu einigen, geht damit oft auch eine Einigung über weitere nicht anhängige Gegenstände oder anderweitig anhängige Gegenstände einher.

EuGH: Versicherungspflicht und Rückgriffsmöglichkeit in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Haftung: Für ein nicht offiziell stillgelegtes Fahrzeug, das fahrbereit ist, muss auch dann eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen, wenn sein Eigentümer, der nicht mehr damit fahren will, es auf einem Privatgrundstück abgestellt hat. Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die nationale Entschädigungsstelle in Fällen, in denen die Person, die verpflichtet war, für ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, auch dann Rückgriff auf sie nehmen kann, wenn sie zivilrechtlich nicht für den Unfall verantwortlich war.

BVerfG: Beitragspflicht von Rentenzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Altersvorsorge: Es verstößt gegen das Gleichheitsgebot, wenn für die Berechnung der Beiträge von Rentnern zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung solche Zahlungen berücksichtigt werden, die auf einem nach Ende des Arbeitsverhältnisses geänderten oder ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zwischen einer Pensionskasse (in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit) und dem früheren Arbeitnehmer beruhen, während Erträge aus privaten Lebensversicherungen von pflichtversicherten Rentnern nicht zur Berechnung herangezogen werden.

BGH: Warn- und Hinweispflichten des Rechtsanwalts außerhalb des Mandats

Über das Mandat hinausgehende Verpflichtung: Der Rechtsanwalt ist nur dann zu Warnungen und Hinweisen außerhalb des ihm erteilten Mandats verpflichtet, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte, aus denen die dem Mandanten drohende Gefahr folgte, oder wenn diese offenkundig waren. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen einer über das Mandat hinausgehenden Warn- und Hinweispflicht des rechtlichen Beraters ist der Mandant.