Möglichkeit der elektronischen Einlegung von Rechtsmitteln

Hinweispflicht bei Rechtsmitteleinlegung im ERV: Die Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) durch den Gesetzgeber führte dazu, dass bereits zahlreiche Verfahrensbestimmungen auf die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation angepasst wurden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat jetzt darauf hingewiesen, dass dabei offenbar aber nicht alle Änderungen und deren Auswirkungen gleichermaßen bekannt sind. Dies lasse sich an einigen Gerichtsentscheidungen ablesen, die in diesem Jahr zur Vollständigkeit von Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrungen ergangen seien.

Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz sog. Staatstrojaner

Bedenken gegen die Rechtsstaatlichkeit: Im August sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz sog. Staatstrojaner eingelegt worden, u.a. von dem Bürgerrechtsverein Digitalcourage. Seit rund einem Jahr dürfen Strafverfolger zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Dafür schleusen sie unbemerkt vom Nutzer eine Spionage-Software in dessen Telekommunikationsgeräte ein, einen sog. Trojaner. Dieser greift die Kommunikation bereits direkt beim Schreiben oder Lesen ab. Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche auf den Geräten gespeicherten Daten durchforsten dürfen. Der Verein Digitalcourage warnt angesichts dieser Möglichkeiten vor dem Abbau des Rechtsstaats in Deutschland durch eine ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit.

Überarbeitung der Infos zur Hinweispflicht für Rechtsanwälte

Aktualisierungen der Merkblätter: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat ihre Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nach EU-Recht (ODR-Verordnung), überarbeitet. Notwendig geworden waren die Aktualisierungen mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urt. v. 23.11.2017 – IX ZR 204/16, ZAP EN-Nr. 145/2018).

Liquidität sichern durch konsequentes Forderungsmanagement

Kaum eine Kanzlei wird ausschließlich über Mandanten verfügen, die immer zuverlässig ihre Honorarrechnungen zahlen. Damit der regelmäßige Honorareingang gesichert wird, sollte eine zügige Abrechnungspraxis vorherrschen, möglichst mit der Einforderung von Gebührenvorschüssen bei gesetzlichen Gebühren und Auslagen, sowie ein konsequentes Einfordern der offenen Honorare. Dies beginnt bereits damit, dass Zahlungsziele in der Rechnung bzw. in den Mandatsbedingungen verankert sind und diese auch bei Überschreiten höflich aber bestimmt angemahnt werden (die Kontrolle erfolgt durch die Buchhaltung oder durch eine entsprechende Wiedervorlage beim Sachbearbeiter).

Geißinger, Betriebliches Eingliederungsmanagement

Grundlagenwissen: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll einem Arbeitnehmer, der über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig war, helfen, diese zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Im BEM bestehen sowohl auf der Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite einige Unsicherheiten. Der Arbeitgeber fragt sich z.B., welche Auswirkungen ein unterlassenes BEM auf eine mögliche spätere Kündigung hat. Der Arbeitnehmer ist verunsichert, inwieweit er über seine Gesundheit und seine familiären Umstände Auskunft geben muss oder ob er das BEM auch ablehnen kann.

Rödel, Verwaltungsvollstreckung: Voraussetzungen – Verfahren – Rechts-schutz

Praxiswissen: Wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt, kann die Verwaltungsvollstreckung betrieben werden. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den Voraussetzungen und Verfahren bei Vollstreckung wegen Geldforderungen oder zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen sowie dazugehörende Rechtsschutzmöglichkeiten. Schriftsatzmuster aus der Praxis, Widerspruch gegen einen Kostenbescheid, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach § 80 Abs. 5 VwGO runden den Artikel ab.

Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zum Strafrecht

Diese Strafrechtsentscheidungen sollten Sie kennen: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen rund um das StGB: aus dem Allgemeinen Teil (u.a. Garantenstellung eines Kindes; Strafzumessung bei erster Straffälligkeit in hohem Alter), aus dem Bereich der Tötungsdelikte (hier: illegale Autorennen), zur Beleidigung von Polizeibeamten; zur falschen Verdächtigung beim sog. Punktehandel beim Fahrverbot sowie Fragen zum Verkehrsstrafrecht (u.a. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung).

BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Hofabgabepflicht

Alterssicherung der Landwirte: Die Koppelung einer Rente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. Die Pflicht zu einer solchen Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. Darüber hinaus darf die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.

OLG Köln: Wegfall des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung des Anwaltsvertrags

Voraussetzung vertragswidriges Verhalten des Anwalts: Der Mandant eines Rechtsanwalts kann sich nach vorzeitiger Kündigung des Vertrags nur dann auf den Wegfall des Anspruchs des Rechtsanwalts auf Vergütung der erbrachten Leistungen gem. § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine erhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.2011 – VI ZR 133/10).