Vierkötter, Zur Haftung des Anschlussinhabers eines öffentlich zugänglichen WLANs

Urteilsanmerkung: Mit seinem Urteil vom 26.7.2018 bestätigt der BGH die Abschaffung der Störerhaftung für die Betreiber öffentlichen WLANs. Allerdings zeigt er gleichzeitig einen evtl. vorhandenen Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu Informationen auf. Der Verfasser führt aus, welche Bedeutung die Entscheidung für die Betreiber eines öffentlich zugänglichen WLANs, z.B. Kommunen, Einzelhändler, die Betreiber von Bahnhöfen, Flughäfen, Verkehrsgesellschaften, Hotels, Krankenhäusern, hat:

Caspers, Das Recht zur Untervermietung: Voraussetzungen und Grenzen

Praxiswissen: Untermietverträge sind häufig Gegenstand von Mietrechtsstreitigkeiten. Der Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen einer zulässigen Untervermietung – wann kann z.B. eine Genehmigung der Untervermietung entbehrlich sein – und erklärt u.a., wann ein berechtigtes Interesse des Mieters vorliegt.

Beschlüsse des 72. Deutschen Juristentages

Anregungen für den Gesetzgeber: Ende September fand der 72. Deutsche Juristentag in Leipzig statt, bei dem rund 2.600 Juristen aktuelle Rechtsfragen diskutierten. In sechs Abteilungen wurden Beschlüsse gefasst zum kollektiven Rechtsschutz im Zivilrecht, zur Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung, zur Einführung von Strafzumessungs-Richtlinien, zu den Herausforderungen durch Migration, zum Beschlussmängelrecht im Gesellschaftsrecht und zu den Rahmenbedingungen für Non-Profit-Organisationen.

Sartorius, Rechtsprechungsübersicht zum Sozialrecht

Diese Entscheidungen im Sozialrecht sollten Sie kennen: Lesen Sie, was es im Bereich des Existenzsicherungsrechts (u.a. Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung), des Arbeitsförderungsrechts (hier: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung), des Unfallversicherungsrechts (Projektarbeit von Schülern im privaten Bereich), des Schwerbehinderten-, Status- und Beitragsrechts sowie zum Verfahrensrecht (u.a. Wiedereinsetzung bei Versäumen der Klagefrist wegen Störung des Telefaxeingangs bei Gericht) Neues gibt.

Viefhues, Elternunterhalt – Teil 1

Unterhaltsrecht: Der Elternunterhalt nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Denn die demografische Entwicklung ist eindeutig: Die Bevölkerung wird älter, eine steigende Zahl von Seniorinnen und Senioren lebt in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente in aller Regel nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen. Diese versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern oder noch vom außerhalb des Heimes lebenden Ehegatten zurückzuholen. Zu dieser Thematik sind einige für die praktische Behandlung der Fälle bedeutsame Entscheidungen des BGH ergangen.

BGH: Zumutbare Vorkehrungen eines Einzelanwalts für den Verhinderungsfall

Anwaltspflicht: Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, muss er ihm zumutbare Vorkehrungen für einen Verhinderungsfall, z.B. durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen, treffen.

Angeklagtenrechte sollen weiter gestärkt werden

Änderung im Strafverfahrensrecht: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vorgelegt. Mit der Neuregelung soll die EU-Richtlinie über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren weiter umgesetzt werden. Diese sieht folgende Änderungen im deutschen Strafverfahrensrecht vor: eine Hinweispflicht in den Fällen einer zulässigen Abwesenheitsverhandlung, die Pflicht der Belehrung des Angeklagten über seine Rechte in Fällen der Abwesenheitsentscheidung und das Recht des inhaftierten Angeklagten auf Anwesenheit in der Revisionshauptverhandlung.

Einheitliche Außendarstellung der Kanzlei als wichtiges Marketinginstrument

Um sich als Kanzlei von der Konkurrenz hervorzuheben, muss die Außendarstellung professionell und vor allem einheitlich gestaltet sein. Dann wird der Kanzleiname auch eher als Marke erkannt. Wichtig dabei ist, dass die Marke überall erkennbar ist: auf der Homepage, dem Kanzleischild, den Briefköpfen und E-Mail-Signaturen, in Kanzleibroschüren, auf Visitenkarten oder sogar in der (Farb-)Gestaltung der Kanzleiräumlichkeiten.

EuGH: Auswirkungen des Brexits auf die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

Brexit-Ankündigung: Die bloße Mitteilung eines Mitgliedstaats über seine Absicht, aus der Union auszutreten, ist kein „außergewöhnlicher“ Umstand, der es rechtfertigen könnte, die Vollstreckung eines von diesem Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Haftbefehls zu verweigern. Die Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seine Absicht, aus der EU auszutreten, hat daher nicht zur Folge, dass die Vollstreckung eines von ihm ausgestellten Europäischen Haftbefehls verweigert oder vertagt werden darf.