Mehrbelastung für den richterlichen Bereitschaftsdienst

Folgen der BVerfG-Entscheidung zur Patientenfixierung: Die jüngste Entscheidung des BVerfG zur Fixierung von Psychiatriepatienten zwingt die Gerichte dazu, über die Ausweitung ihrer Bereitschaftsdienste nachzudenken. Das BVerfG hatte entschieden, dass die 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung von Psychiatriepatienten, die länger als eine halbe Stunde andauert, von einem Richter genehmigt werden muss. Nach Angaben des Deutschen Richterbunds führt diese Entscheidung dazu, dass Amtsgerichte in allen Bundesländern mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen von Fixierungsmaßnahmen befasst worden sind.

Maaß, Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Kollektivarbeitsrecht: Arbeitgeber und Betriebsrat unterliegen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs gem. § 2 Abs. 1 BetrVG dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, das nicht nur das Verhältnis des Betriebsrats zum Arbeitgeber, sondern mittelbar zugleich den Aufgabenbereich des Betriebsrats festgelegt. Um seine Aufgaben sinnvoll und effektiv wahrnehmen zu können, stehen dem Betriebsrat verschiedene Beteiligungsrechte zur Verfügung, die sich in ihrer Stärke voneinander unterscheiden.

van Bühren, Die Kraftfahrtversicherung in der anwaltlichen Praxis

Grundlagenbeitrag: Die Kraftfahrtversicherung mit ihren unterschiedlichen Sparten (Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Fahrerschutzversicherung und Unfallversicherung) ist Gegenstand der meisten Deckungsprozesse. Der in § 215 VVG normierte Gerichtsstand des Versicherungsnehmers führt dazu, dass sich alle Gerichte mit dem Versicherungsvertragsrecht zu befassen haben. Die verschiedenen in den AKB enthaltenen Versicherungsprodukte (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Schutzbriefversicherung, Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung) werden zwar häufig in einer einzigen Police zusammengefasst, es handelt sich jedoch regelmäßig um eine gebündelte Versicherung mit unterschiedlichen Versicherungsverträgen und unterschiedlicher Zielrichtung.

Burhoff, Folgen des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung (1. Instanz)

Praxiswissen: Im Strafverfahren besteht für die Hauptverhandlung (1. Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten. Von ihr kann der Angeklagte nur unter besonderen Voraussetzungen befreit werden; bei Ausbleiben des Angeklagten findet eine Hauptverhandlung i.d.R. nicht statt, damit dieser sein aus dem Grundsatz eines fairen Verfahrens resultierendes Recht, sich selbst zu verteidigen, tatsächlich auch wahrnehmen und seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verwirklichen kann.

BVerfG: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Rechtsstaatsgebot: Es verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes, dass die Fachgerichte einen Anspruch ehemaliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf eine höhere Zusatzrente verneint haben, obwohl das umfassend Mehr

Richterliche Leistung als Justizgeheimnis

Einsichtsrecht: Kennen Sie die sog. Berliner Tabelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit oder die Sachsen-Tabelle für die Fachgerichtsbarkeiten? Diese Tabellen stellen für einschlägige Parameter wie Eingänge, Erledigungen, Bestände, Art der Erledigungen und Dauer der Verfahren eine Art Bundesligatabelle für die Judikative auf, mit Spitzenreitern, Mittelfeld und Schlusslichtern. Sie kennen die Tabellen nicht? Nun, das dürfte daran liegen, dass sie streng vertraulich behandelt werden. Ein Kollege aus der Anwaltschaft klagte jedoch vor dem VG Köln – unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – auf Einsicht in die Tabellen der zurückliegenden Jahre.

Umfang der Geldwäsche in Deutschland

Geldwäsche und organisierte Kriminalität: Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland könnte sich auf bis zu 100 Mrd. Euro jährlich belaufen (BT-Drucks 19/3818). Momentan findet eine Untersuchung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos als Gegenstand der Nationalen Risikoanalyse statt, die vom Bundesministerium der Finanzen federführend betreut wird. Im Rahmen dieser Analyse werden alle betroffenen Stellen und Beteiligte aus dem Bereich der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche einbezogen.