Caspers, Der Zeitmietvertrag nach § 575 BGB

Grundlagenwissen: Der Zeitmietvertrag stellt ein besonderes Mietverhältnis dar, das grundsätzlich mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit – ohne weitere erforderliche Gestaltungserklärungen – endet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit zu vereinbaren, bei dem der Mieter keinen Anspruch auf Vertragsfortsetzung hat. Das Widerspruchsrecht des Mieters, z.B. wegen unbilliger Härte, ist dadurch ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit der Gewährung einer Räumungsfrist. Die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Problemkreise des in der Praxis

Düsseldorfer Tabelle – Stand: 1.1.2019

Stichtag 1.1.2019: Die Neufassung zum 1.1.2019 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525) notwendig geworden. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe; hier wurden wie schon in der Vergangenheit die Bedarfssätze der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils 5 % und die der 6. bis 10. Einkommensgruppe um je 8 % des Mindestunterhalts erhöht.

Holthausen, Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Praxiswissen: Eine Abmahnung kann bei Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht mahnt i.d.R. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hin (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion) und fordert für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf – und, wenn ihm dies angebracht erscheint, kündigt er individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung auf,

Klar Schiff machen: Aufgeräumt ins Neue Jahr starten!

Die Hektik zum Jahresende hat sich nun gelegt, das neue Jahr hat begonnen. In stressigen Zeiten bleiben oftmals unliebsame und vermeintlich unwichtige Arbeiten liegen. Hierzu gehört auch die Aktenablage. Problematisch wird es, wenn die Aktenablage über einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt und entweder Aktenschränke und -regale vollkommen überfüllt sind oder sich Akten sogar auf der „Fußbodenablage“ wiederfinden. Hier sollten Sie den Beginn des Jahres nutzen, um die Aktenablage wieder auf einen vernünftigen Stand zu bringen.

BVerfG: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg

Besoldungsregelung: Die baden-württembergische Besoldungsregelung in § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesGBW) i.d.F. des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nichtig. Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kommt zur Bewältigung von Ausnahmesituationen nur in Betracht, wenn die Maßnahme Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist.

EuGH: Anerkennung von Studienabschlüssen in anderen EU-Staaten

Anerkennung eines medizinischen Abschlusses: Auch Universitätsabschlüsse, die in der EU im Rahmen von teilweise gleichzeitig absolvierten Studiengängen erlangt werden, müssen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden, wenn die unionsrechtlich festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sind. Es obliegt dem Mitgliedstaat, in dem der Abschluss verliehen wird, auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu achten.

Experten sehen Anwaltsgeheimnis unter Druck

Institut für Anwaltsrecht: Das Berufsgeheimnis ist zunehmend Angriffen ausgesetzt. Gefahren drohen nicht nur vom Gesetzgeber, sondern auch aus der Anwaltschaft selbst. Zu diesem Ergebnis kamen die geladenen Experten auf der Jahrestagung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht. Zurzeit sei eine der Kernpflichten aus dem Berufsrecht – die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht – „mehr als in Gefahr“, darin waren sich die Teilnehmer einig. Das anwaltliche Berufsgeheimnis habe aktuell „mächtige Gegenspieler“, dazu zählten vor allem die Steuerverwaltung und die Geheimdienste.

Aktualisierte Anwendungshinweise zur Geldwäsche

Musterentwurf: Die aus Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gebildete Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht hat ihren Musterentwurf für Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in aktualisierter Fassung vorgelegt. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 Abs. 8 S. 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen.

Tücken des elektronischen Rechtsverkehrs

Pilotprojekt elektronische Akte: Das OLG München hatte über eine Berufung gegen ein Urteil des LG Landshut zu entscheiden. Was man dabei wissen muss: Das Landgericht ist das erste von mehreren Pilotgerichten in der bayerischen Zivilgerichtsbarkeit und hat bereits seit Oktober 2016 vollständig auf die elektronische Akte als führende Akte umgestellt. Kurz nach der Umstellung fand eine mündliche Verhandlung statt, in der ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung bestimmt wurde. Dieser wurde letztlich auf den 13.1.2017 verlegt. Das dem OLG vorliegende und beim Ausdruck der elektronischen Akte in dieser befindliche Verkündungsprotokoll vom 13.1.2017 über die Verkündung eines Endurteils war jedoch nicht signiert.