Rohrlich, Wettbewerbsrechtlicher Rahmen der anwaltlichen Internetpräsenz

Anwaltliches Werberecht: Reklame, Werbung oder auf Neudeutsch „Marketing“ – drei Begrifflichkeiten, die bei Lichte betrachtet das Gleiche bedeuten: Sie stehen alle für den Versuch, durch (mehr oder weniger) gezielte Ansprache potenzielle Kunden bzw. Mandanten zu erreichen und auf diese Weise den Absatz der eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen zu fördern. Anwälte müssen bei ihrer Außendarstellung bestimmte Regeln beachten, ihnen stehen jedoch generell zahlreiche Werbemöglichkeiten und -medien zur Verfügung,

Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zur Berechnung von Auslagen, zur Ablehnung eines Sachverständigen und zur Terminsgebühr im schriftlichen Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren. Des Weiteren ist in der Praxis häufig umstritten, ob Privatgutachtenkosten von der im Rechtsstreit unterlegenen Partei zu erstatten sind.

Die Kanzlei im Internet: Gefunden werden ist das Ziel!

Viele Rechtssuchende finden ihren anwaltlichen Vertreter im Internet. Dies geschieht oft über eine Google-Suche mit entsprechenden Stichworten oder über ein Anwaltsportal. Haben Sie schon einmal ausprobiert, ob Ihre Kanzlei tatsächlich unter den ersten 10 Einträgen gelistet ist? Wenn nein, dann kann es daran liegen, dass Suchbegriffe, wie z.B. Rechtsgebiete oder Angaben zur Region, nicht passen oder gar nicht im Portaleintrag hinterlegt sind.

BVerfG: Notwendige Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidung

Grundrechtsschutz: Die Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe. Das Gericht muss hierzu die besonderen Umstände aufzeigen, die die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft verfassungsrechtlich hinnehmbar erscheinen lassen. Dazu gehören ggf. auch nachvollziehbare Ausführungen zur tatsächlichen Belastungssituation des Gerichts, zur Terminierungsdichte und den konkreten Ursachen sowie Abhilfemöglichkeiten bei Verfahrensverzögerungen.

BGH: Verständliche Kostenberechnung für Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

Voraussetzungen: Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand der geltend gemachten Kostenpositionen in hinreichend bestimmter Form bezeichnen. Erforderlich sind eine genaue Bezeichnung des zugrunde liegenden Rechtsstreits oder Vollstreckungstitels sowie die nachvollziehbare Angabe von Grund und Höhe der einzelnen Positionen. Wird die Festsetzung von Rechtsanwaltskosten begehrt, so muss die nach § 10 Abs. 2 RVG vorzunehmende Kostenberechnung aus sich heraus verständlich sein;

EuGH: Flüchtlingsüberstellung nach Großbritannien gemäß Dublin-Verordnung

Brexit: Auch ein Mitgliedstaat, der seine Absicht mitgeteilt hat, gem. Art. 50 EUV aus der Europäischen Union auszutreten, bleibt „zuständiger Staat“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung. Es ist Sache des einzelnen Mitgliedstaats, die Umstände zu bestimmen, unter denen er von seinem Ermessen Gebrauch machen möchte, und zu entscheiden, ob er sich bereit erklärt, einen Antrag auf internationalen Schutz, für den er nicht zuständig ist, selbst zu prüfen.

Einigung über den Pakt für den Rechtsstaat

2.000 zusätzliche Stellen: Zu Einzelheiten sowie der Finanzierung des „Pakts für den Rechtsstaat“ ist eine Einigung erzielt worden. Diese beinhaltet u.a. 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte, die bis 2021 geschaffen werden sollen. Dafür erhalten die Länder vom Bund insgesamt 220 Mio. Euro. Unklar war zwischen Bund und Ländern lange, wie der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Pakt finanziert werden soll. Veranschlagt werden dafür Kosten in Höhe von rund 400 Mio. Euro pro Jahr.

Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer

Berechnung der Grundsteuer: Die Grundzüge einer neuen Grundsteuer stehen fest und stellen einen Kompromiss zwischen dem bisher vom Bundesfinanzminister favorisierten wertabhängigen und einem vorwiegend von den Länder angestrebten wertunabhängigen Modell dar. Für die Berechnung der Grundsteuer soll nun auf die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und durchschnittliche Mietkosten abgestellt werden.

Beschlüsse des 57. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Empfehlungen: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat Ende Januar sowohl zu hochaktuellen Fragen wie drohender Dieselfahrverbote in Großstädten als auch zu zukunftsgerichteten Themen, wie etwa das automatisierte Fahren, wichtige Beschlüsse gefasst, die oft auch Eingang in die politische Debatte und Niederschlag in Gesetzgebungsvorhaben finden. Unter anderem ging es um folgende Themen: