Flohr, Entwicklungen im Franchiserecht

Update zum Franchiserecht: Die Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen hat sich konkretisiert. Das gilt auch für die Differenzierung zwischen echten/unechten und gefragten/ungefragten Aufklärungspflichten, die sich mittlerweile durchgesetzt hat. Insoweit sind etwaige Vertragsunterlagen zur vorvertraglichen Aufklärung an die nunmehr wieder verstärkt den Franchise-Nehmer-Schutz betonende Rechtsprechung anzupassen. Der Beitrag bietet ein umfassendes Update zum Franchiserecht mit Praxishinweisen und gibt einen Überblick über die Rechtsentwicklungen u.a. im EU-Recht, das für die inhaltliche Gestaltung eines Franchisevertrags von Bedeutung ist. (aus: ZAP 7/2019)

Goldkamp, Akteneinsicht beim Gegner? Die Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO

Prozessrechtler aufgepasst: Die Urkundenvorlegung im Zivilprozess ist ein oft unterschätztes, aber sehr praxisrelevantes Instrument, um einen Sachverhalt aufzuklären. Das Gericht soll sich möglichst früh einen umfassenden Überblick über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt verschaffen können. Der Beitrag vermittelt das nötige Wissen, um die Urkundenvorlegung sinnvoll und für die eigene Partei gewinnbringend im Zivilprozess einzusetzen. Sie erhöht die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung, aber kann auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. (aus: ZAP 7/2019)

Sartorius, Neuerungen im Sozialrecht

Mandatswissen: Der Beitrag fasst die Änderungen im Bereich des Sozialrechts zusammen und gibt einen Überblick zu beratungsrelevanten Neuerungen, u.a. zu den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen, der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, der Bezugsgröße des § 18 SGB IV, der Regelbedarfe in SGB II und SGB XII sowie den neuen Einkommensfreibeträgen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe (unter Berücksichtigung der 2. Prozesskostenhilfebekanntmachung v. 21.2.2019). Ebenso berücksichtigt wurden die Änderungen im Arbeitsförderungsrecht (Stichwort Qualifizierungschancengesetz) sowie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Bringen Sie sich in 15 Minuten auf den neusten Stand. (aus: ZAP 7/2019)

Schlechter Ruf durch Mandanten-Rezensionen im Internet?

Haben Sie im Blick, welchen Ruf Ihre Kanzlei im Internet hat? Viele Kanzleien sind in sozialen Netzwerken unterwegs oder werden häufig von Mandanten über eine Suche per Google gefunden. Das ist ungemein praktisch und führt häufig auch zu neuen Mandaten. Ist Ihnen aber bekannt, welche Google-Rezensionen über Ihre Kanzlei im Internet vorliegen? Hier toben sich gerne unzufriedene Mandanten, die ihre schlechte Meinung über die Mandatsbearbeitung kundtun wollen, aus. Dies kann fatal sein, weil sich möglicherweise neue Mandanten auf der Suche nach einem Anwalt von diesen einseitigen Rezensionen beeinflussen lassen und sich infolgedessen lieber für eine andere Kanzlei entscheiden. Googlen Sie doch einmal Ihre Kanzlei und schauen nach, ob und welche Art von Rezensionen eingetragen sind. Steuern Sie die Rezensionen, indem Sie treue und zufriedene Mandanten bitten, im Portal positiv über Ihre Kanzlei zu berichten.

OLG Frankfurt: Wirksamkeit von Entgeltklauseln eines Basiskontos

Verbraucherrechte: Bietet ein kontoführendes Institut nur ein Basiskonto an, muss bei der Beurteilung der Angemessenheit nach § 41 Abs. 2 ZKG die Höhe des Entgelts das durchschnittliche Nutzungsverhalten aller Inhaber eines solchen Basiskontos angemessen widerspiegeln. Bei der Bemessung des Entgelts für ein Basiskonto darf das kontoführende Institut Kosten, die sich aus aufwändigeren Legitimationsprüfungen, verstärktem Monitoring aufgrund höherer Risiken mit Blick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Meldungen von Kontoeröffnungsablehnungen sowie Ausfallkosten durch Ausbuchungen ergeben, nicht auf alle Inhaber von Basiskonten abwälzen. (OLG Frankfurt, Urt. v. 27.2.2019 – 19 U 104/18, aus: ZAP 7/2019)

BGH: Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltsvergütung: Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist. Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt einheitlich mit der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen verschiedener Schädiger beauftragt wird. (BGH, Urt. v. 22.1.2019 – VI ZR 402/17, aus: ZAP 7/2019)

EuGH: Rechtmäßigkeit des Entzugs der Unionsbürgerschaft

Bindung zwischen EU-Bürger und Mitgliedstaat: Bei einem dauerhaften Wegfall einer echten Bindung zwischen einer Person und einem Mitgliedstaat steht das Unionsrecht dem Verlust der Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats und hieraus folgend dem der Unionsbürgerschaft nicht entgegen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt jedoch eine Einzelfallprüfung der Folgen dieses Verlusts für die Betroffenen aus unionsrechtlicher Sicht. Der EuGH hat damit die niederländische Regelung für EU-konform erklärt, nach der eine volljährige Person die niederländische Staatsangehörigkeit verliert, wenn sie zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und während ihrer Volljährigkeit während eines ununterbrochenen Zeitraums von zehn Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Niederlande und der EU hat. (EuGH, Urt. v. 12.3.2019 – C-221/17, aus: ZAP 7/2019)

RVG‐Anpassung im Bundestag angekommen

Kommt die RVG-Reform? Die aktuellen Bemühungen um eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren scheinen voranzukommen: Die Angelegenheit hat im März auch den Deutschen Bundestag erreicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“ wurde ins Parlament eingebracht und dort bereits Mitte März im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. Aus den Kreisen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war zudem zu verlauten, dass die Bundesjustizministerin den Bundesländern eine Frist zur Rückäußerung zu dem übersandten Gemeinsamen Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und DAV gesetzt hat: Das BMJV erwartet die Stellungnahme aus den Ländern bis Mitte April 2019. Bisher haben sich offenbar nur wenige Bundesländer dazu rückgeäußert. Immerhin, so das Fazit der Anwaltsvertreter, gehe es jetzt voran. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: DAV)

Versicherer warnen vor steigenden Rechtsschutzkosten

GDV-Analyse: Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer Analyse von jährlich 1,4 Mio. Rechtsschutzfällen durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 % erhöht. Die Versicherer fordern mit Blick auf diese Kostensteigerungen und die Bezahlbarkeit von Rechtsschutz eine Anpassung des Kostenrechts mit entsprechender Gebührenminderung in bestimmten Verfahren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten, erläuterte der GDV. Im Jahr 2017 hätten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Mio. Streitfälle rund 2,7 Mrd. Euro aufgewendet. Etwa 85 % der Zahlungen seien Anwaltshonorare gewesen. Damit Recht auch künftig bezahlbar bleibt, schlagen die Versicherer u.a. vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall sei. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: GDV)

Eigentum an den Handakten bei Kanzleiabwicklung

Auskunfts- und Herausgabeanspruch: Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf ein neues Urteil des IX. Zivilsenats des BGH hingewiesen. Danach kann der Abwickler einer Kanzlei das Eigentum an den Handakten des früheren Rechtsanwalts auf dessen Mandanten übertragen (BGH, Urt. v. 7.2.2019 – IX ZR 5/18). Im zugrunde liegenden Fall hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer früheren Anwältin gegen den zum Abwickler ihrer Kanzlei bestellten Rechtsanwalt geklagt. Der Insolvenzverwalter nahm den Abwickler im Weg der Stufenklage u.a. auf Rechnungslegung über seine Tätigkeit als Abwickler, auf Auskunft über die in seinem Besitz befindlichen Handakten sowie auf Herausgabe dieser Akten in Anspruch. Das Landgericht hat den beklagten Abwickler u.a. zur Auskunftserteilung hinsichtlich der Handakten verurteilt. Das Berufungsgericht hat diese Verurteilung dahin eingeschränkt, dass der Beklagte über die in seinem Besitz befindlichen Akten Auskunft zu erteilen hat, mit Ausnahme derjenigen Handakten, die von ihm oder anderen Anwälten aus seinem Haus als laufende Verfahren übernommen wurden. Mit seiner Revision hatte der Insolvenzverwalter die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils erstrebt, jedoch ohne Erfolg. Der BGH hat einen Auskunftsanspruch hinsichtlich solcher Handakten verneint, die der Abwickler oder dessen Kanzleikollegen als laufende Verfahren übernommen haben. Auch einen Herausgabeanspruch hat der BGH insoweit verneint, weil der Insolvenzverwalter sein Auskunftsbegehren ausdrücklich zur Vorbereitung des Herausgabeanspruchs gestellt hatte. Herausverlangen kann der Insolvenzverwalter aber die Handakten der Schuldnerin zu bereits abgeschlossenen Verfahren. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: BRAK)