Caspers, Wohnraummietvertrag: Erlaubnis der Tierhaltung

Vermieter- und Mieterrechte bei Tierhaltung: Lesen Sie, welche Grundsatzfragen bei mietvertraglichen Regelungen zu beachten sind und welche Spezialkonstellationen beim Umgang mit heimischen oder auch exotischen Tieren Ansprüche auf Tierhaltung begründen bzw. entfallen lassen können. Der Beitrag hat mit zahlreichen Musterformulierungen und Hinweisen einen hohen Praxiswert für alle Anwälte und Anwältinnen, die sich mit dem Wohnraummietrecht befassen.

Gundel/Sartorius, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht

Update zum Sozialrecht – diese Entscheidungen sollten Sie kennen: Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Entscheidungen des 2. Halbjahrs 2018 der Arbeitsgerichtsbarkeit. Er enthält wertvolle Praxishinweise und hilfreiche Erläuterungen sowohl zu den Entscheidungen als auch zu gesetzlichen Neuregelungen. Für das arbeitsrechtliche Mandat erhalten Sie damit eine wertvolle Arbeitshilfe auf höchstem Niveau.

Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: In dieser Ausgabe finden Sie alles Wissenswerte zu Vergütungsvereinbarungen des Pflichtverteidigers, zur Terminsgebühr für Besprechungen und zum Anspruch auf Rückzahlung nicht abgerechneter Vorschüsse. Hinweise für die Praxis und kommentierte Rechtsprechungsbeispiele

Sommerurlaub: Haben Sie in der Büroorganisation an alles gedacht?!

Wer seinen mehrwöchigen Sommerurlaub plant, sollte sich sicher sein, dass während der Abwesenheit weder das totale Chaos losbricht noch die Arbeit zum Stillstand kommt. Nach Urlaubsrückkehr einen großen Berg an unerledigten Aufgaben vorzufinden, kann die Erholung gleich wieder zunichtemachen. Verbindliche Vertretungsregelungen zwischen den Mitarbeitern sind unerlässlich und erleichtern die Arbeit der anwesenden Mitarbeiter.

BGH: Nutzung einer Wohneigentumseinheit

Nutzung als Obdachlosenunterkunft zulässig: Eine Obdachlosenunterkunft ist keine Wohnnutzung, die von Wohnungseigentumseinheiten verhindert werden kann. Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Nutzung, sondern ein Anspruch auf die störungsfreie Ausgestaltung. Abzustellen sei daher auf das individuelle Verhalten der untergebrachten Wohnungslosen, so hat es der BGH in seiner aktuellen Entscheidung ausführlich dargelegt.

BVerfG: Anspruch einer Stiftung auf Bundeszuschüsse

Keine Beschwerdebefugnis: Eine der AfD nahestehende Stiftung kann nicht mit der Verfassungsbeschwerde unmittelbar das Haushaltsgesetz und Beschlüsse des damit befassten Bundestagsausschusses angreifen, denn es fehlt an der erforderlichen Beschwerdebefugnis. Die Stiftung sei nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen. Das Bundesverfassungsgericht stellt in dieser Entscheidung klar, dass das Haushaltsgesetz keine unmittelbare Außenwirkung entfaltet und demzufolge auch keine Rechte der Stiftung verletzt worden sein können.

EuGH: Europäischer Haftbefehl

Keine Ausstellung durch deutsche Staatsanwaltschaften: Die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen, hat der EuGH in seiner Entscheidung am 27. Mai 2019 aktuell verkündet. Der europäische Haftbefehl müsse gem. Art. 1 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 von einer „Justizbehörde“ ausgestellt werden, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handele.

Neuregelungen im Juni

Schnellere Arzttermine für Krankenversicherte: Kennen Sie das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits? Damit werden die Sprechstundenzeiten von Ärztinnen und Ärzten von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche erhöht. Daneben sind weitere Neuregelungen wie zum Genehmigungsverfahren bei Stromnetzen, zum neuen Register in der Sicherheitsbranche sowie zur Regelung von Teilzeit für Freiwilligendienste in Kraft getreten.

Vertretung im Krankheitsfall

Vorkehrungen für Verhinderungsfälle: Welche allgemeinen Vorkehrungen der Anwalt treffen muss, wenn er unvorhergesehen ausfällt, hat der BGH in seiner Entscheidung v. 19.2.2019 – VI ZB 43/18 (vgl. ZAP-EN Nr. 379/2019, in diesem Heft) nochmals betont. Was die Entscheidung des BGH speziell für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bedeutet,

Die Zukunft gehört den Anwältinnen

Die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich: Wussten Sie schon, dass 2017 erstmals mit 52 % mehr Frauen als Männer zur Anwaltschaft zugelassen worden sind? Dieser Trend setzt sich weiter fort. Die neuesten Zahlen zur Entwicklung der Anwaltschaft stellte das Soldan Institut auf dem diesjährigen DAT im Mai 2019 vor.