Alt, Schutz von Marken nach dem Markengesetz

Update zum Markenrecht: Der Beitrag gibt eine grundlegende Übersicht über das am 14.1.2109 in Kraft getretene Markenrechtsmodernisierungsgesetz. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich werden erläutert, Schutzvoraussetzungen und Schutzhindernisse anhand von zahlreichen Praxishinweisen und Beispielen übersichtlich dargestellt.

Neuregelungen im Juli

Kindergeld: Nach dem Familienentlastungsgesetz wurde aktuell das Kindergeld um 5 % angehoben. Weiterhin wurde der Personenkreis der Berechtigten auch beim Kinderzuschlag erweitert. Die Regelungen zum Mindestentgelt im Gerüstbau, zur Entlastung von Geringverdienern bei den Sozialabgaben und zur Steigerung beim Pfändungsfreibetrag sind sämtlich zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Hotstegs, Die Landesverfassungsbeschwerde als Alternative

Grundlagenwissen zur Landesverfassungsbeschwerde: In dieser Ausgabe finden Sie alles Wissenswerte rund um das Instrument der Landesverfassungsbeschwerde. Welche Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern? Wie ist das Verhältnis zur Bundesverfassungsbeschwerde? Welcher Prüfungsmaßstab ist anzulegen? Und welche Handlungsoptionen haben Betroffene?

Sartorius, Neuerungen im Sozialrecht 2019: Das Starke-Familien-Gesetz

Sozialrechtler aufgepasst: Diesen Beitrag zum neuen Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) sollten Sie gelesen haben! Als Teil eines Maßnahmepakets des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Kinderarmut wurde der Kinderzuschlag (KiZ) erhöht, die Inanspruchnahme vereinfacht sowie die Vorschriften über die Einkommensanrechnung entschärft. Der Beitrag stellt dazu die wichtigsten gesetzlichen Regelungen mit wertvollen Erläuterungen dar.

BGH: Anspruch eines Fluggasts auf Erstattung der Anwaltskosten

Flugreiserecht: Mit dieser Entscheidung stellt der BGH klar, welche Anforderungen an die Hinweise i.S.d. Fluggastrechteverordnung zu stellen sind. Ein Luftverkehrsunternehmen hat dem betroffenen Fluggast einen schriftlichen und klaren Hinweis über die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen auszuhändigen. Das oberste Gericht legt zudem dar, welcher konkrete Maßstab an die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung zu legen ist.

Fristablauf für die Fortbildung von Mediatoren

Übergangsfrist läuft ab: Wer sich auch zukünftig „zertifizierter Mediator“ nennen möchte, muss sich sputen: Bis zum 31.8.2019 müssen Mediatoren, die ihre Ausbildung nach der am 1.9.2017 in Kraft getretenen MediatAusbV absolviert haben, bestimmte Nachweise erbracht haben. Welche Übergangsregelungen gelten für die Mediatoren, die vor dem 1.9.2017 bzw. vor dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26.7.2012 ausgebildet wurden?

EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherung

Entschädigung bei Brand eines abgestellten Fahrzeugs: Den Begriff der „Verwendung eines Fahrzeugs“ hat der EuGH nun als einen autonomen Begriff des Unionsrechts definiert. Er ist der Auslegung durch einzelne Mitgliedsstaaten im Wege des Ermessens nicht mehr zugänglich. Auch Fahrzeuge, die in einer Garage mehr als 24 Stunden parkend Feuer fangen und Schäden am Gebäude verursachen, entsprechen damit künftig der Subsumtion als „Beförderungsmittel“ i.S.d. EU-Richtlinie über die KFZ-Haftpflichtversicherung (RL 2009/103/EG).

Stressfrei in den Sommerurlaub

Der Urlaub steht meistens nicht plötzlich vor der Tür, sondern ist bereits viele Wochen oder Monate im Voraus geplant. Damit die Urlaubszeit für einen selbst und auch für die vertretenden Kolleginnen und Kollegen möglichst stressfrei abläuft, empfiehlt es sich, ca. zwei bis drei Wochen vor Urlaubsantritt zu schauen, welche Fristen oder dringenden Aufgaben anstehen. Unwichtiges sollte auf die Zeit nach dem Urlaub verschoben werden. Wiedervorlagen sollten nicht von einer Urlaubsvertretung mitbearbeitet werden müssen, sondern lediglich die notwendigsten Aufgaben, wie Sichtung der Eingangspost, nicht zu verschiebende Fristabläufe oder Termine.

BGH: Vermögensabschöpfung

Übergangsregelung zum neuen Vermögensabschöpfungsrecht: Ist die rückwirkende Anwendung der seit Juli 2017 geltenden Regelung zur Beschlagnahme des Vermögens von Straftätern, deren Tat vor Inkrafttreten der Reform bereits verjährt war, verfassungskonform? Der 3. Strafsenat des BGH hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt: Das Ziel, das der Gesetzgeber mit dem neuen Vermögensabschöpfungsrecht verfolgt (nämlich strafrechtswidrig geschaffene Vermögenslagen zukunftsbezogen zu beseitigen) eröffne ihm keinen unbegrenzten Gestaltungsspielraum.