C. Börstinghaus, Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen

Übersicht der Gemeinden mit Mietpreisbeschränkungen: Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietraum zu angemessenen Bedingungen ist bekanntermaßen in Ballungsgebieten Deutschlands, aber auch anderorts, gefährdet, so dass es den Bundesländern gestattet ist, die sog. Kappungsgrenze für fünf Jahre auf 15 % herabzusetzen. Die Autorin befasst sich zudem mit den Beschränkungen für den Fall der Wiedervermietung und den dafür geltenden Voraussetzungen. Erhalten Sie einen aktuellen tabellarischen Überblick über alle in Deutschland derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen zur „Mietpreisbremse“ sowie zu den aktuellen Kappungsgrenzen in den jeweiligen Bundesländern.

BVerfG: Erforderliche Neuregelung des Saktionsregimes

Hartz IV: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich aktuell mit der Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen befasst und festgestellt, dass sich diese aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergeben (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG). Nach Auffassung des BVerfG besteht jedoch eine Mitwirkungspflicht zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit: Wie eng sind hier die Grenzen der Bedürftigkeit zu setzen, welche Anforderungen sind hier an die Verhältnismäßigkeit zu stellen?

Sartorius/Gundel, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht – 1. Halbjahr 2019

Rechtsprechungs-Update – diese Entscheidungen sollten Sie kennen: Alles Wichtige rund um das Arbeitsrecht: Individualarbeitsrecht (Aufhebungsvertrag, Ausschlussfristenklausel, Diskriminierung wegen Schwerbehinderung, Neues zum Urlaubsrecht), Kündigungsschutzrecht (Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter, Massenentlassungen), Befristungsrecht (Vorbeschäftigungsverbot, Altersgrenze)

N. Schneider, Das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Wichtiger Praxisbeitrag: Zahlt der Rechtsschutzversicherer, gehen entsprechende Kostenerstattungsansprüche i.R.d. Zahlung auf ihn über. Welche Konstellationen sind hier möglich und was muss der Anwalt dabei genau beachten? Der Beitrag befasst sich mit der besonderen Bedeutung des Quotenvorrechts für eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung oder z.B. für (nicht gedeckte) Reisekosten des Anwalts.

Rentenversicherung der Syndikusanwälte

Rückwirkende Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht: Auch vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte herrscht immer noch Dissens zwischen den Syndikusanwälten und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es geht u.a. um die Frage, warum die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht für Syndikusanwälte, die in den Zeiten vor dem Stichtag 1.4.2014 ihre Pflichtbeiträge eingezahlt haben, von der DRV weiterhin abgelehnt wird?

Erleichterung der Stiefkindadoption geplant

Zwei neue Gesetzentwürfe: Im November hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) neue Gesetzentwürfe für ein Gesetz zur Stiefkindadoption und für ein Adoptionshilfe-Gesetz vorgelegt. Damit soll u.a. Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners eröffnet werden. Vier Eckpunkte bestimmen das geplante Adoptionshilfegesetz:

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für Rückschau und Danksagungen

Die Weihnachtszeit ist klassischerweise die Zeit, um auf das vergangene Jahr zurückzublicken. Vieles lief erfolgversprechend, einiges vielleicht nicht. Bieten Sie Ihnen und Ihren Mitarbeitern Raum für eine ehrliche und authentische Bewertung des Jahres. Wo hat das Team geglänzt und wo hat es trotz aller Bemühungen gehakt? Und vor allem: Was wollen alle besser machen oder zumindest auf hohem Niveau halten? Dabei ist ein Dank der Kanzleiführung nicht nur Floskel, sondern ein gutes Motivationsinstrument für die Mitarbeiter. Ihnen wird Wertschätzung entgegengebracht und die Mitarbeiter können von einer realistischen Einschätzung ihrer Leistung profitieren.

Ergebnisse zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts

Experten-Vorlage: Die vom BMJV in 2018 beauftragte Arbeitsgruppe Sorge- und Umgangsrecht, insb. bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ hat im Oktober ihre Thesen vorgelegt: Dazu zählen neue Regelungen zur Verteilung der elterlichen Sorge, Umgangsrechte auch für Dritte, neue Vorschläge zur Ausgestaltung des Wechselmodells,