Wecken Sie Ihre Schlafakten!
In praktisch jeder Kanzlei gibt es sog. Schlafakten, also Akten, in denen keine aktuelle bzw. künftige Wiedervorlage notiert ist. Diese Akten verschwinden dann im Aktenschrank und damit aus dem Blick. Eine Bearbeitung und Steuerung ist damit gar nicht oder nur sehr schwer und oftmals allein durch das zufällige Auffinden der Akte möglich. Arbeitet die Kanzlei schon mit einer vollständigen E-Akte und gibt es daher keine Gelegenheit mehr, Akten physisch zu finden – oder auch zu verlieren –, erschwert sich eine Wiederaufnahme der Bearbeitung von Schlafakten, weil sie eben noch nicht einmal sichtbar sind.
Jede gute Kanzleisoftware verfügt über eine Suchfunktion nach Schlafakten. Es werden alle Akten mit veralteter oder ohne Wiedervorlage gefiltert und können so gezielt wieder bearbeitet werden. Führen Sie die konsequente Suche nach Schlafakten regelmäßig, z. B. monatlich oder spätestens quartalsweise durch. So entgeht Ihnen keine Akte mehr.