Änderungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit

Neuregelung ab 2018 geplant: Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten mit anderen Berufen soll neu geregelt werden. Die Änderungen betreffen in erster Linie das Gesellschaftsrecht im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit. So sollen u.a. die Anforderungen zum Halten von Gesellschaftsanteilen und für die Ausübung von Stimmrechten bei Rechtsanwaltsgesellschaften und Patentanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft neu geregelt werden. (aus: ZAP 10/2017; Quelle: DAV)