Änderungen im Inkassorecht geplant

Senkung der Inkassokosten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Damit soll u.a. die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Anwälte künftig ausgeschlossen werden. Zahlreiche Regelungen betreffen auch die Anwaltschaft (z.B. die Reduzierung der Einigungsgebühr von 1,5 auf 0,7; Deckelung des Gegenstandswerts auf 2.000 € für die Einholung von Drittauskünften; Erweiterte Aufklärungspflichten für die von einem Inkassounternehmen beauftragten Rechtsanwälte. (aus: ZAP 19/2019; Quellen: BMJV/vzbv)