AG Dortmund: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Gemieteter E-Scooter: Das AG Dortmund hatte über eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter zu nächtlicher Zeit zu entscheiden und hatte sich vor diesem Hintergrund mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz anzunehmen? Welche Anforderungen sind dabei an Zeit und Ort der Trunkenheitsfahrt zu stellen? Wie verhält es sich, wenn der Täter weder vorbelastet noch ungeständig ist? Das AG Dortmund hatte dies bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Lesen Sie zur Vertiefung bitte auch den Beitrag unseres Autors Dr. Axel Deutscher „E-Scooter & Co. – Die neue eKFV (VO über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr)“ in ZAP 2020, F. 9, S. 1105 ff. = ZAP 2/2020, S. 81 ff.! (AG Dortmund, Urt. v. 21.1.2020 – 729 Ds-060 Js 513/19-349/19 aus: ZAP 5/2020)