Akteneinsichtsportal startet Betrieb

Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder freigeschaltet: Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass das ab sofort Einsicht in elektronische Akten genommen werden kann. Welche Voraussetzungen beachtet werden müssen und wie das Einsichtsprozedere im Einzelnen abläuft, darüber informieren wir Sie in diesem Beitrag. Die Zugangsdaten zur e-Akte werden vom Gericht an den beantragenden Anwalt übermittelt, ebenso der link zur e-Akte. Beides wird 30 Tage bereitgestellt zur Einsichtnahme. (aus: ZAP 12/2019; Quelle: BRAK)