Musterentwurf: Die aus Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gebildete Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht hat ihren Musterentwurf für Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in aktualisierter Fassung vorgelegt. Diese Hinweise haben die Kammern nach § 51 Abs. 8 S. 1 GwG regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Darin sind die Anwendungsvoraussetzungen, die Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG im Detail erläutert. Die neuen Anwendungshinweise finden sich als 26-seitige PDF-Datei auf der Internetseite der BRAK unter www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2018/2018_045anlage-1.pdf. (aus: ZAP 1/2019; Quelle: BRAK)