Als Rechtsanwalt im Ehrenamt – Gründe freiwilligen Engagements

Als selbstständiger Rechtsanwalt muss man viele Bälle in der Luft halten: die Arbeit am Mandat, die Organisation des Sekretariats, Mandantengespräche, Personalfragen, Betreuung von Referendaren, Gerichtstermine und, und, und. Dennoch finden einige Anwälte nebenbei noch Zeit für Ehrenamt und soziales Engagement. Und sie haben gute Gründe!

Soziales Engagement und Ehrenamt – Viele Einsatzmöglichkeiten, viele Vorteile

Die Möglichkeiten, sich für die Gesellschaft und das Gemeinwohl einzusetzen, sind vielfältig. Je nachdem, ob man lieber persönlich im Kontakt mit Anderen, vorrangig administrativ oder direkt juristisch-beratend tätig sein will.

Vom klassischen Ehrenamt umfasst sind z.B. Tätigkeiten wie Wahlhelfer, Betreuer oder Vorstand im Sportverein. Wer direkten Kontakt mit Bedürftigen sucht, unterstützt Hilfsorganisationen, Hospize oder gemeinnützige Projekte. Ob man sich dabei z.B. als Helfer bei der Essensausgabe der Tafel oder als Trainer im Sportverein engagiert, richtet sich nach den persönlichen Interessen. Bei einigen Aufgaben erhält man eine Aufwandsentschädigung, kann von seiner Arbeit freigestellt werden (z.B. im Katastrophenschutz) oder ist versichert (z.B. über den Verein).

In vielen Bereichen können Anwälte auch ihr Fachwissen pro bono publico (lat.: zum Wohle der Öffentlichkeit) einsetzen und so eine ganz besondere Art der Hilfe leisten, die sich so manche Organisation oder Einrichtung anderenfalls nicht hätte leisten können. Einsatzmöglichkeiten gibt es

  • in Schulen, als Ansprechpartner für Schüler (z.B. bei Mobbing),
  • als Berater in Mietervereinen, sozialen Einrichtungen, karitativen Organisationen oder der Flüchtlingshilfe,
  • als juristische Unterstützung von Projekten im Natur- und Umweltschutz oder zur Förderung sozial benachteiligter Jugendlicher oder
  • als kostenlose Referententätigkeit bei Veranstaltungen mit gemeinnütziger Zielsetzung.

Vorteile für Gesellschaft, Anwalt und Kanzlei – Win-Win-Situation

Soziales Engagement im Allgemeinen und Pro-bono-Tätigkeit im Besonderen werden zwar weitestgehend unentgeltlich geleistet, aber sie sind nicht umsonst. Im Gegenteil. Man übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Es wird dringend benötigte Hilfe geleistet und es werden soziale Einrichtungen und Organisationen unterstützt, die ohne freiwilliges Engagement vieler Helferinnen und Helfer nicht bestehen könnten.

Und auch der Anwalt selbst nimmt aus sozialer Tätigkeit viel mit, insbesondere im Bereich persönlicher Weiterentwicklung. Je nach Einsatzbereich hat er Kontakt mit Gleichgesinnten und Bedürftigen verschiedener Generationen, lernt neue Fähigkeiten und stärkt sein Empathieempfinden. Und nicht zuletzt erfährt er Abwechslung und Ausgleich zum klassischen Schreibtischjob. All diese Vorteile hat ein Anwalt nicht, der einfach nur Geld für eine gute Sache spendet.

Zudem bringt eine Pro-Bono-Tätigkeit auch einen Imagegewinn für die Kanzlei. Schließlich heißt es „Tue Gutes und rede darüber“, und so liest man über Pro-Bono-Mandate von Anwälten in der Regel auch etwas auf der Kanzlei-Website oder in den Medien.

Gesellschaftliches Engagement wirkt interessant auf Mandanten und potentielle Bewerber, denn es offenbart Werte der Kanzlei, die jenseits des Profits liegen. Damit schaffen sowohl Pro-Bono-Mandate als auch soziales Engagement eines Anwalts eine Win-Win-Situation und sind vorteilhaft für Anwalt, Kanzlei und Gesellschaft.

Die knappe Ressource Zeit

Wer sein freiwilliges Engagement als selbstständiger Rechtsanwalt nicht auf den frühen Abend oder das Wochenende legt, muss die benötigten Zeitfenster rechtzeitig im Terminkalender blocken und in der Kanzlei entsprechend organisieren. Angestellte Anwälte hingegen können versuchen, ihre Kanzlei für derartiges Engagement zu gewinnen, um sich für dafür freistellen zu lassen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.