Änderung im Strafverfahrensrecht: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vorgelegt. Mit der Neuregelung soll die EU-Richtlinie über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren weiter umgesetzt werden. Diese sieht folgende Änderungen im deutschen Strafverfahrensrecht vor: eine Hinweispflicht in den Fällen einer zulässigen Abwesenheitsverhandlung, die Pflicht der Belehrung des Angeklagten über seine Rechte in Fällen der Abwesenheitsentscheidung und das Recht des inhaftierten Angeklagten auf Anwesenheit in der Revisionshauptverhandlung. Mit einem Inkrafttreten der Novelle ist wohl in Kürze zu rechnen. (aus: ZAP 20/2018; Quelle: Bundesregierung)