Corona-Hilfsmaßnahmen: Die Beteiligung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) an den eilig beschlossenen Gesetzesmaßnahmen zum Corona-Hilfsmaßnahmenpaket wurde nicht – wie sonst üblich – i.R.v. Expertenanhörungen gewährt. Daher haben beide Anwaltsinstitutionen nun ihre Kritik an dem Maßnahmenpaket im Nachhinein geäußert: So fragen BRAK und DAV, warum nicht auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als systemrelevante Berufe eingestuft wurden? Warum wurde der Mittelstand bei den zivilrechtlichen Schutzmaßnahmen für Mieter, Darlehensnehmer u.a. nicht auch berücksichtigt? Auch die Regelungen zum Strafverfahrensrecht – insb. der Hemmungstatbestand – gehen den Anwaltsvertretern zu weit. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und erhalten Sie nützliche Links zu den FAQ auf den jeweiligen Homepages von BRAK (https://www.brak.de/) und DAV (www.anwaltverein.de)! (aus: ZAP 8/2020; Quellen: BRAK/DAV)