„Anti‐Abschiebe‐Industrie“ zum Unwort des Jahres gekürt

Unwort des Jahres 2018: Im vergangenen Jahr hatte der Bundestagsabgeordnete und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt Kritik an einer angeblichen „Anti-Abschiebe-Industrie“ geübt und damit u.a. auf engagierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte abgezielt. Eine „aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“, so Dobrindt seinerzeit, sabotiere die Bemühungen des Rechtsstaats und gefährde die öffentliche Sicherheit. Umgehend hatten sich die Anwaltsverbände BRAK und DAV gegen diese Verunglimpfung zur Wehr gesetzt. Eine späte Bestätigung haben die beiden Verbände nun von der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion „Unwort des Jahres“ erhalten. Deren Jury hat den Begriff zum „Unwort des Jahres 2018“ erklärt. Der Ausdruck, so die Begründung der Jury, unterstelle denjenigen, die abgelehnte Asylbewerber rechtlich unterstützen und Abschiebungen auf dem Rechtsweg prüfen, die Absicht, auch kriminell gewordene Flüchtlinge schützen und damit in großem Maßstab Geld verdienen zu wollen. Der Ausdruck „Industrie“ suggeriere zudem, es würden dadurch überhaupt erst Asylberechtigte „produziert“. Es handele sich hierbei um ein Unwort, weil mit diesem Begriff das geltende Gesetz verhöhnt werde, welches Grundlage unserer Wertegemeinschaft sei. (aus: ZAP 3/2019)