Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikation: Um die Persönlichkeitsrechte der Mandanten und die Institution einer freien und unabhängigen Anwaltschaft adäquat schützen zu können, fordert die Bundesrechtsanwaltskammer einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft. (aus: ZAP 11/2017; Quelle: BRAK)