Anwälte sehen Risiken in den neuen Umsatzsteuerregelungen

Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hat im August 2018 ihren ursprünglichen Entwurf zu einem Jahressteuergesetz inhaltlich unverändert, aber unter einer neuen Bezeichnung als „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks 372/18). In diesem Entwurf sehen die Insolvenz und Steuerexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jedoch Risiken für eine verlässliche Sanierungsberatung. Um diese Risiken auszuschalten, so der DAV, müsse das Inkrafttreten der Neuregelungen zum Sanierungsgewinn in § 3a EStG und § 7b GewStG eindeutig geregelt werden. Zum Hintergrund: Im Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassung wurden die Voraussetzungen für einen steuerfreien Sanierungsgewinn neu geregelt. Betroffen sind danach alle Sanierungsfälle, in denen Schulden ganz oder teilweise nach dem 8.2.2017 erlassen wurden. In Streit steht eine Rückwirkung und die Frage, ob die Neuregelung auch für solche Sanierungsfälle gilt, die vor dem 8.2.2017 vollzogen wurden. In der Praxis ist eine Vielzahl von Sanierungsfällen mit zahlreichen Arbeitsplätzen in- und außerhalb von Insolvenzverfahren betroffen, so dass der DAV eine Klarstellung durch den Gesetzgeber fordert. (aus: ZAP 18/2018; Quelle: DAV)