EuGH kassiert Beschluss des EuG: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) sah die anwaltliche Unabhängigkeit bei einem Rechtsanwalt, der zugleich als Dozent mit der von ihm vertretenen Universität (Breslau/Polen) verbunden war, als nicht gegeben an. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob diese Entscheidung nun mit Urteil vom 4.2.2020 auf und hat den Fall zur erneuten Bescheidung an den EuG zurückverwiesen. Welche Begründung aber hat den EuGH zu dieser Entscheidung bewegt? Und wann kann die anwaltliche Unabhängigkeit gefährdet sein? Jedenfalls dann nicht, wenn ein Anwalt (zugleich in der Funktion eines Uni-Dozenten) „seine“ Universität gerichtlich vertritt – so der EuGH. Auszüge aus der Begründung des EuGH lesen sie hier! (aus: ZAP 5/2020; Quelle: EuGH)