Neues Datenschutzrecht: Datenschutz ist für alle Anwaltskanzleien – unabhängig von der Anzahl der Berufsträger, dem Umfang der elektronischen Datenverarbeitung und der Art der Ausrichtung auf die Anforderungen und Kommunikationswünsche der Mandaten – ein wichtiges Organisationsthema. Der Beitrag zeigt auf, worauf Sie nach dem Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) achten müssen. Checklisten und Praxistipps helfen Ihnen zu klären, wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist und welche Aufgaben von ihm wahrgenommen werden müssen. Und was ist bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bzw. der Datenschutzerklärung zu beachten? Zu diesen und weiteren Fragen aus der Praxis gibt die Autorin Auskunft. (aus: ZAP 11/2018)