Ausgebremste Mietpreisbremser

LegalTech-Startup ausgebremst: Dass die Mieten trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse vielerorts weiter ungebremst steigen, hat sich inzwischen herumgesprochen. Einer der Gründe, warum die Bremse nicht richtig funktioniert, ist, dass sich die Vermieter vielfach einfach nicht daran halten. Die Konsequenzen eines Verstoßes halten sie offenbar für überschaubar. Dabei ließe sich seitens der Mieter – haben sie erst einmal alle Eckdaten beisammen – relativ einfach ausrechnen, ob sich ihr Hauseigentümer an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dies hat findige Existenzgründer auf den Plan gerufen, die entsprechende Berechnungsprogramme ins Internet gestellt haben. Mieter können auf der Webseite der Online-Portale alle relevanten Daten zur Miete in ein Online-Formular eintragen, anschließend rechnet das Programm aus, ob der Mieter zu viel zahlt. Gelingt es dem Mieter mithilfe eines der Programme, die Miete zu mindern, muss er eine Provision in Höhe einiger Monatsersparnisse an das jeweilige Internetunternehmen zahlen. Viele dieser neuen Startup-Unternehmen sind allerdings schon wieder vom Markt verschwunden, da die örtlichen Rechtsanwaltskammern (RAK) in ihrem Angebot einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gesehen haben und entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen eingetrieben haben. Nach Auffassung der Anwaltskammern dürfen die Portale zwar Forderungen einziehen, aber keine rechtliche Beratung anbieten. Ein Berliner Mietrechtsportal („wenigermiete.de“) will die ihm zugegangene Abmahnung allerdings nicht hinnehmen und wagt den Gang vor die Gerichte. Das Urteil in dem Fall des Mietpreisbremse-Startups könnte sogar Signalwirkung weit über das Mietrecht hinaus entfalten. (aus: ZAP 16/2018)