Kommt die Vergütungsanpassung? Bereits seit Längerem setzen sich die anwaltlichen Berufsorganisationen Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein für eine Anhebung der Gebühren nach dem RVG ein. Regelmäßig steigende Kosten, u.a. für Gehälter und Gewerbemieten, würden, so ihre Argumentation, die Kostenbelastung der Kanzleien erhöhen und machten eine Vergütungsanpassung zwingend erforderlich. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 sei nun ein Volumen von 13 % aufgelaufen, das jetzt angepasst werden müsse. Wie beide Organisationen Mitte Februar meldeten, hat die Bundesregierung offenbar zugesichert, die Forderung nach einer Gebührenanpassung zu unterstützen. Dies habe der Staatssekretär im Bundesjustizministerium in einer Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags bestätigt. Ebenso hätten die Fraktionsspitzen der Regierungskoalition ihre Unterstützung zugesagt. (aus: ZAP 5/2019; Quelle: BRAK/DAV)