beA für Syndizi kommt Ende November

Einrichtung des beA: Am letzten Novemberwochenende erfolgt ein Update des beA-Systems mit dem Ziel, nunmehr auch Syndikusrechtsanwälte in das Gesamtverzeichnis des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) aufzunehmen. Der Eintrag in das Verzeichnis erhält dann – neben der Postfachadresse, genannt SAFE-ID – den Zusatz, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Ist der Syndikusrechtsanwalt zugleich als (niedergelassener) Rechtsanwalt zugelassen oder ist er im Rahmen mehrerer Arbeitsverhältnisse als Syndikusrechtsanwalt tätig, erfolgt jeweils eine gesonderte Eintragung. Zugleich erfolgt für jede der Zulassungen die Einrichtung eines beA. Ab dem 1.1.2018 gilt dann auch für Syndikusrechtsanwälte die Berufspflicht nach § 31a BRAO n.F., das eigene beA-Postfach regelmäßig auf Posteingang zu kontrollieren. (aus: ZAP 23/2017; Quelle: BRAK)