beA lässt weiter auf sich warten

Gibt es einen Plan?: Der Januar ist so gut wie vorüber, aber wie es mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) konkret weitergeht, ist noch ungewiss. Geeinigt hatten sich die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern bei ihrem Treffen im Januar darauf, dass man sich nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen wolle, sondern einen weiteren, durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Experten beauftragen werde, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen. Auch wolle man verschiedene kritische Experten, die sich zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur geäußert hatten, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einbinden und mögliche Lösungswege des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern. (aus: ZAP 3/2018; Quelle: BRAK/DAV)