Urlaubszeit in der Kanzlei: Woran ist vor Urlaubsantritt zu denken? Darf man z.B. seine beA-Karte nebst PIN einfach der Urlaubsvertretung aushändigen? Besser nicht – nach dem Urteil des ArbG Lübeck vom 19.6.2019 führt dies nämlich zu einer unwirksamen Schriftsatzübermittlung. Die Geheimziffer sei vom vertretenen Rechtsanwalt – wegen des mit dem beA verbrieften Identitätsnachweises – geheim zu halten und nicht an Dritte unerlaubt weiterzugeben. Was ist nun zu beachten? Die BRAK hat dazu aktuelle Empfehlungen ausgesprochen. Erfahren Sie, wie Sie eine wirksame Urlaubsvertretung einrichten können und Ihre „Auszeit“ auch wirklich genießen können! (aus: ZAP 15/2019; Quelle: DAV)