Behinderung von Legal-Tech-Anbietern

Ryanair-AGB: Die Wettbewerbszentrale hat gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair Klage erhoben, da diese versuche, die Geltendmachung von gesetzlichen Flugreiseentschädigungsansprüchen für Verbraucher bei Inanspruchnahme entsprechender Legal-Tech-Angebote aufgrund von speziellen Ryanair-AGB-Klauseln zu erschweren. Nach der Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) können Verbraucher grds. ihre Entschädigungsansprüche selbst oder durch Dritte geltend machen. Ob jedoch unter den Begriff „Dritte“ auch „Legal-Tech-Anbieter“ fallen, das will die Wettbewerbszentrale nun mit dieser Klage grds. klären lassen. Es bleibt spannend, wie das LG Frankfurt a.M. hier entscheiden wird. (aus: ZAP 2/2020; Quelle: Wettbewerbszentrale)