Beschlüsse der Frühjahrsjustizministerkonferenz

Innere Sicherheit und Strafrecht: Unter dem Vorsitz des Landes Thüringen fand – zeitgleich zum diesjährigen Deutschen Anwaltstag – am 6. und 7. Juni die diesjährige Frühjahrsjustizministerkonferenz statt. Schwerpunktmäßig ging es um Fragen der inneren Sicherheit und des Strafrechts, aber auch im Prozessrecht sehen die Ressortchefs noch einigen Reformbedarf. Die wichtigsten Beschlüsse erfolgten zu den Punkten „Online-Durchsuchung und Betretungsrecht“, „Bekämpfung von Kinderpornografie“, „Versuchsstrafbarkeit bei Terror-Unterstützung“, „Volksverhetzung aus dem Ausland“ „’Geringe Menge‘ bei Cannabis“, „Punkteübernahme im Straßenverkehr“ „Gesichtsverhüllungen im Gerichtsverfahren“, „Tatsachenklärung durch das BVerwG“, „Online-Verfahren für geringfügige Forderungen“ und „Sozialversicherungspflicht bei Referendaren in der Anwaltsstation“. (aus: ZAP 12/2018; Quelle: Justiz NRW)