Meldungspflichten des Arbeitnehmers: Unter welchen Voraussetzungen ist ein eine Erfindungsmeldung in der Fülle des innerbetrieblichen Schriftverkehrs als solche erkennbar? Welche Voraussetzungen waren für die Meldung des Mitarbeiters nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbNErfG a.F. zu beachten? Wo sind die Grenzen zum Scheingeschäft zu ziehen und hat der Arbeitnehmer gem. § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ein Recht auf Rückübertragung der an den Arbeitgeber abgetretenen Rechte an der Erfindung, wenn diese nicht wirksam in Anspruch genommen wurde? Der BGH hat mit dieser aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Meldungspflicht fortgesetzt. (BGH, Urt. v. 17.12.2019 – X ZR 148/17, aus: ZAP 8/2020)