BGH: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung

Wohnraummiete: Der BGH stellt in seiner Entscheidung noch einmal klar, dass an die Betriebskostenabrechnung keine strengen Anforderungen zu stellen sind. Es reicht aus, wenn der Mieter die ihm angelasteten Kosten aus der Abrechnung klar ersehen und überprüfen kann. (aus: ZAP 21/2017)