BGH: Härtefallabwägung bei Kündigung wegen Eigenbedarfs

Begründungserfordernis: Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter eine bestehende Alternativlosigkeit der Kündigung nicht aufzuzeigen. Für das Begründungserfordernis reichen die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, aus. Allerdings muss dem Beweisangebot des Mieters, das sein Bleibeinteresse aufgrund gesundheitlicher Probleme, schwerer gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Lebensgefahr befürchten lässt, besonders sorgfältig nachgegangen sowie den daraus resultierenden Gefahren bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hinreichend Rechnung getragen werden. (aus: ZAP 10/2017)