BGH: Indizien für ein Vorgehen als „Abbruchjäger“ einer Internetauktion

Internetauktion: Wann das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform ebay als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, hat der BGH jüngst entschieden. Nach Ansicht des obersten Gerichtshofs muss im Einzelfall i.R.d. Gesamtwürdigung geprüft werden, ob und welche Kriterien dies belegen. Der BGH stellt damit den Internet-Verkäufer für den Fall des vorzeitigen Abbruchs seiner Verkaufsauktion nicht von vorneherein rechtlos. (BGH, Urt. v. 22.5.2019 – VIII ZR 182/17, aus: ZAP 14/2019)