Aufforderung zur Bezahlung: Liegt in der Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen eine irreführende geschäftliche Handlung i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Fall 1 UWG vor? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun seine bisherige Rechtsprechung dazu aufgegeben. Mit seiner aktuellen Entscheidung stellt der BGH fest, dass eine irreführende Handlung dann anzunehmen ist, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung des Unternehmers die Behauptung entnehmen kann, er habe die Dienstleistung tatsächlich bestellt. (BGH, Urt. v. 6.6.2019 – I ZR 216/17, aus: ZAP 21/2019)